Personal aus Osteuropa: Personalvermittlung für Industrie, Produktion, Bau und Logistik

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PERSONAL AUS OSTEUROPA · HANDWERKER · FACHKRÄFTE AUS DEM AUSLAND · PERSONALVERMITTLUNG · SUBUNTERNEHMER

Arbeitsteams aus Osteuropa zum Schichtbeginn in einer hellen Industriehalle
Personal aus Osteuropa deckt in vielen Betrieben längst keine kurzfristige Lücke mehr ab, sondern einen festen Teil der Belegschaft. Auf der Baustelle, in der Montagehalle, an der Fertigungslinie und im Lager arbeiten Teams aus Polen, Rumänien, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Bulgarien und der Ukraine, oft seit Jahren am selben Standort und mit denselben Vorarbeitern.

Vor der Auswahl eines Dienstleisters stehen drei Fragen, die selten zusammen beantwortet werden: aus welchem Herkunftsland welche Profile realistisch verfügbar sind, was rechtlich zwischen EU-Staaten und Drittstaaten unterschiedlich läuft, und woran sich ein Partner erkennen lässt, bei dem die Haftungsrisiken für den Einsatzbetrieb kalkulierbar bleiben.

Wir arbeiten seit Jahren mit einem festen Partnernetzwerk in Mittel- und Osteuropa und besetzen sowohl einzelne Positionen als auch komplette Kolonnen. Welche Konstellation für Sie passt, hängt weniger vom Land ab als von der Aufgabe, der Dauer und davon, wer im Einsatz die Weisung führt. Genau diese drei Punkte klären wir, bevor wir über Kandidaten sprechen. Die Personalvermittlung aus Osteuropa beginnt bei uns deshalb nicht mit Lebensläufen, sondern mit einer kurzen Aufnahme Ihrer Aufgabe.

Welche Fachkräfte wir tatsächlich vermitteln

Der Schwerpunkt liegt auf gewerblich-technischen Berufen. Gesucht werden überwiegend Menschen mit abgeschlossener Ausbildung oder langjähriger Praxis an vergleichbaren Anlagen, dazu angelernte Kräfte für Helfertätigkeiten mit klar umrissenem Aufgabenbild. Viele Bewerber bringen Erfahrung aus deutschen Projekten mit, was Einarbeitungszeiten spürbar verkürzt und Missverständnisse in der ersten Woche reduziert. Für die Personalvermittlung bedeutet das: Wir suchen entlang konkreter Tätigkeiten und Anlagen, nicht entlang von Berufsbezeichnungen, die in jedem Land etwas anderes bedeuten können.

Bei technischen Berufen prüfen wir Nachweise vor der Vorstellung, nicht danach. Dabei zählt nicht nur das Dokument selbst, sondern auch erforderliche Auffrischungen, betriebliche Beauftragungen und der konkrete Einsatzbereich: Schweißerprüfungen nach DIN EN ISO 9606 sind befristet gültig, für Flurförderzeuge braucht es neben der Qualifikation eine schriftliche Beauftragung des einsetzenden Betriebs, und bei Elektrofachkräften entscheidet die Vorqualifikation darüber, welche Arbeiten überhaupt übertragen werden dürfen. Was noch fehlt oder aufgefrischt werden muss, sagen wir vorher.

Handwerker aus Osteuropa fragen Betriebe meist dann an, wenn ein Gewerk komplett vergeben werden soll. Geht es dagegen um Fachkräfte aus Osteuropa für die eigene Halle, steht fast immer die Integration in bestehende Schichten im Vordergrund. Fachkräfte aus Osteuropa arbeiten in diesem Fall Seite an Seite mit der Stammbelegschaft und nach denselben Vorgaben. Beide Wege sind möglich, führen aber zu unterschiedlichen Verträgen, und diese Weichenstellung sollte vor der ersten Anfrage fallen, nicht danach.

Fachkräfte aus dem Ausland gezielt gewinnen

Vorarbeiter weist neue Kollegen aus Osteuropa an einer Produktionsanlage ein
Wenn der regionale Arbeitsmarkt eine Position über Monate nicht hergibt, ist die Suche jenseits der Landesgrenze keine Notlösung mehr. Arbeitskräfte aus dem Ausland sind in vielen Gewerken längst Teil der Normalplanung. Fachkräfte aus dem Ausland lassen sich für gewerbliche Berufe schneller gewinnen als für kaufmännische, weil Qualifikationen dort besser vergleichbar sind und praktische Nachweise wie Schweißerprüfungen, Staplerausweise oder Zeugnisse über Anlagenerfahrung wenig Auslegungsspielraum lassen.

Der entscheidende Unterschied verläuft nicht zwischen Ost und West, sondern zwischen EU und Drittstaat. Arbeitskräfte aus dem Ausland, die aus einem EU-Mitgliedstaat kommen, dürfen in Deutschland ohne Zustimmung einer Behörde arbeiten; die Vorbereitung beschränkt sich auf Sozialversicherung, Meldepflichten und Unterbringung. Wer dagegen Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen will, die aus einem Drittstaat stammen, muss den Aufenthaltstitel prüfen und dessen Eintrag zur Erwerbstätigkeit kennen.

Für die reine Direkteinstellung übernehmen wir Suche, Vorauswahl und Interview und übergeben Ihnen die Kandidaten zur eigenen Anstellung. Bei der Personalvermittlung ausländischer Fachkräfte endet unsere Aufgabe mit der Übergabe des Kandidaten; Vertrag, Einarbeitung und Bindung an den Betrieb liegen danach bei Ihnen. Soll dagegen kein eigenes Arbeitsverhältnis mit der eingesetzten Fachkraft entstehen, kommen Überlassung oder Werkvertrag in Betracht.

Wer Fachkräfte aus dem Ausland zum ersten Mal einsetzt, unterschätzt meist nicht die Auswahl, sondern die Logistik. Die Rekrutierung dauert nicht deshalb länger, weil geeignete Leute schwerer zu finden wären, sondern weil Reise, Unterkunft und Arbeitsbeginn aufeinander abgestimmt werden müssen. Wer diese drei Termine früh festzurrt, verliert später keine Woche.

Rekrutierungsländer in Osteuropa im Vergleich

Polen bildet weiterhin den Kern unserer Rekrutierung, besonders im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie bei Schweißern und Monteuren. Polnische Kolonnen arbeiten überwiegend im Modell der gewerblichen Leiharbeit aus Polen. Daneben rekrutieren wir in sechs weiteren Ländern, die sich in ihren industriellen Schwerpunkten deutlich unterscheiden. Fünf davon sind EU-Mitgliedstaaten mit voller Freizügigkeit; allein die Ukraine ist ein Drittstaat und folgt anderen Regeln.

Rumänischer Monteur richtet eine Stahlkonstruktion auf einer Baustelle aus

Rumänien

  • Den größten Teil unserer rumänischen Rekrutierung machen Rohbau, Innenausbau und Gerüstbau aus.
  • Viele Bewerber kommen als eingespielte Kolonne mit eigenem Vorarbeiter auf die Baustelle.
  • Technische Fertigungsberufe sind hier schwerer zu besetzen als handwerkliche.

Zerspanungsfachkraft aus Tschechien richtet eine CNC-Maschine im Werkstattlicht ein

Tschechien

  • Zerspanung, Werkzeug- und Formenbau gehören in Tschechien zur industriellen Grundausstattung.
  • Die kurze Anreise macht Einsätze in Sachsen und Bayern sogar als Tagespendelmodell möglich.
  • Für Bau und Montage ist der Markt dort spürbar enger als in Rumänien oder Polen.

Slowakische Produktionsmitarbeiterin an einer Fertigungslinie in der Automobilzulieferung

Slowakei

  • Die Slowakei verfügt über einen stark ausgeprägten Automotive- und Zuliefersektor, entsprechend groß ist der Pool aus der Serienfertigung.
  • Bediener, Einrichter und Instandhalter bringen von dort Erfahrung mit getakteten Linien mit.
  • Maschinenbau und Wartung sind der zweite Schwerpunkt unserer Suche in diesem Land.

Ungarischer Mitarbeiter prüft Bauteile in der Elektronikfertigung an einem hellen Arbeitsplatz

Ungarn

  • In Ungarn liegen Automobilindustrie und Elektronikfertigung räumlich wie personell dicht beieinander.
  • Daraus rekrutieren wir unter anderem Profile mit Prüf- und Messerfahrung für die Serienproduktion.
  • Bei schweren Bau- und Montageberufen fällt das Angebot dagegen deutlich kleiner aus.

Bulgarischer Berufskraftfahrer sichert Ladung an der Rampe eines Logistikzentrums

Bulgarien

  • Ein Schwerpunkt unserer Rekrutierung in Bulgarien liegt auf Transport und Berufskraftfahrern.
  • Daneben kommen von dort Fachkräfte für Industrie, Anlagenbau und Rohrleitungsarbeiten.
  • Für klar abgegrenzte Montageaufträge arbeiten wir mit bulgarischen Subunternehmern.

Arbeitskraft aus der Ukraine kommissioniert Ware im Hochregallager

Ukraine

  • Die Ukraine gehört nicht zur EU, deshalb entscheidet der Aufenthaltstitel über jeden einzelnen Einsatz.
  • Viele Bewerber leben bereits in Deutschland, was Anreise und Unterbringung vereinfacht.
  • Die Einsätze liegen überwiegend in Bau, Produktion und Logistik.

Welche Profile aus welchem Land verfügbar sind, folgt der Industriestruktur des Herkunftslands und nicht Eigenschaften, die sich einer Herkunft zuschreiben ließen. Verfügbarkeiten verschieben sich mit der Konjunktur: Zieht die Bauwirtschaft in einem Land an, wird es dort für dieselben Berufe sofort enger.

Wer Personal aus Osteuropa sucht, muss sich deshalb nicht von vornherein auf ein Land festlegen. Bei einer konkreten Anfrage prüfen wir mehrere Länder parallel und schlagen dasjenige vor, in dem das gesuchte Profil zum gewünschten Termin verfügbar ist. Bei längeren Einsätzen spielt zusätzlich die Entfernung eine Rolle, weil Heimfahrtrhythmus und Einsatzplanung zusammenhängen: Ein Rhythmus, der alle zwei Wochen eine Heimfahrt erlaubt, lässt sich anders planen als einer mit zwei Tagen Anreise je Richtung. In der Personalvermittlung aus Osteuropa entscheidet diese Abwägung zwischen Verfügbarkeit und Entfernung häufig stärker über den Projekterfolg als der reine Stundensatz.

EU-Freizügigkeit und die Grenze zum Drittstaat

Für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie brauchen weder einen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitserlaubnis, und eine Behörde muss dem Einsatz nicht zustimmen. In diese Gruppe fällt der Großteil unserer Rekrutierung, was die Vorbereitung erheblich vereinfacht.

Anders liegt der Fall bei Drittstaatsangehörigen. Für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten gilt ein eigenes Kontingentverfahren, für ukrainische Arbeitskräfte wiederum eigene Regeln. Im Übrigen entscheidet der konkrete Aufenthaltstitel darüber, ob und in welchem Umfang eine Beschäftigung zulässig ist; maßgeblich ist der Eintrag im Dokument und nicht die Staatsangehörigkeit allein.

Eine A1-Bescheinigung gehört nicht in diese Prüfung. Sie weist nach, welches Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist, und wird nur dort gebraucht, wo ein grenzüberschreitender Sachverhalt tatsächlich vorliegt, also wenn ein ausländischer Arbeitgeber Beschäftigte nach Deutschland entsendet. Bei einer Direkteinstellung in Ihrem Betrieb greift sie nicht.

Was vor Einsatzbeginn vorliegen sollte

  • Identitätsnachweis
  • bei Drittstaaten: Aufenthaltstitel mit Eintrag zur Erwerbstätigkeit
  • Qualifikationsnachweise und Prüfbescheinigungen
  • A1-Bescheinigung bei Entsendung
  • Nachweis der Unterbringung

Die Unterscheidung wirkt formal, entscheidet aber über den Zeitplan. Ein Einsatz mit EU-Bürgern kann innerhalb weniger Wochen starten, während bei Drittstaatsangehörigen ohne gültigen Titel Wartezeiten entstehen, die sich nicht abkürzen lassen. Wer beides in einem Projekt mischt, sollte die Gruppen getrennt planen und nicht auf einen gemeinsamen Starttermin setzen.

Erlaubnis, Nachweise und Haftung beim Verleiher

Der häufigste teure Irrtum bei ausländischen Anbietern betrifft die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Sie wird gebraucht, sobald Personal an einen Betrieb in Deutschland überlassen wird, und zwar unabhängig davon, wo der Verleiher seinen Sitz hat. Auch ein Verleiher mit Sitz im EU- oder EWR-Ausland benötigt eine deutsche Erlaubnis. Zuständig ist je nach Sitzstaat ein spezialisiertes Team der Bundesagentur für Arbeit; für Tschechien, die Slowakei und Ungarn beispielsweise die Agentur für Arbeit Kiel.

Fehlt diese Erlaubnis, trifft die Folge nicht nur den Anbieter. Das Arbeitsverhältnis zum Verleiher ist unwirksam, und zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Einsatzbetrieb gilt ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen, sofern der Betroffene nicht widerspricht. Aus dem gebuchten Dienstleister wird auf diesem Weg ungewollt eigenes Personal, mit Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und allem, was sonst daran hängt.

Wichtig für den Einsatzbetrieb: Für die Sozialversicherungsbeiträge haftet der Entleiher schon im regulären Fall wie ein selbstschuldnerischer Bürge, begrenzt auf den Zeitraum der tatsächlichen Überlassung. Bei unerlaubter Überlassung geht die Rolle weiter: Der Einsatzbetrieb wird Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Hinzu kommt ein Bußgeld, das bei Überlassung ohne Erlaubnis bis zu 30.000 Euro erreichen kann.

Lassen Sie sich die Erlaubnis deshalb vor dem ersten Einsatztag nachweisen und prüfen Sie Gültigkeitsdauer sowie Firmierung. Im Zweifel erteilt die zuständige Agentur für Arbeit Auskunft darüber, ob eine Erlaubnis tatsächlich besteht. Eine befristete Erlaubnis läuft nach einem Jahr aus und muss verlängert werden; eine Urkunde, die auf eine andere Gesellschaft desselben Konzerns lautet, hilft Ihnen im Ernstfall nicht weiter.

Ein seriöser Partner legt diese Unterlagen unaufgefordert vor, zusammen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse und dem Nachweis der Berufsgenossenschaft. Wer bei der Erlaubnisfrage ausweicht oder auf eine spätere Zusendung vertröstet, ist für einen Einsatz in Deutschland nicht der richtige Partner, unabhängig davon, wie günstig das Angebot aussieht.

Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland

Für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland gelten dieselben arbeitsrechtlichen Regeln wie für alle übrigen Beschäftigten: Mindestlohn oder einschlägiger Branchenmindestlohn, Arbeitszeitgesetz, Urlaubsanspruch, Unfallversicherung. Unterschiede entstehen nicht beim Arbeitsrecht, sondern bei den vorgelagerten Nachweisen und bei einzelnen Meldepflichten.

Seit dem 1. Januar 2026 kommt eine Informationspflicht nach § 45c AufenthG hinzu. Schließt ein Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland mit einem Drittstaatsangehörigen, der im Ausland wohnt, einen Arbeitsvertrag über eine Tätigkeit im Inland, muss er ihn spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung in Textform auf die Beratungsangebote nach § 45b AufenthG hinweisen und dabei die Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle nennen. Bei einer grenzüberschreitenden Vermittlung im Sinne des § 299 SGB III entfällt diese Hinweispflicht. Eine Pflicht, die Beratung tatsächlich in Anspruch zu nehmen, besteht weder für den Betrieb noch für die Beschäftigten.

In der Praxis scheitern Einsätze selten am Arbeitsrecht und häufig an Organisation: Unterkunft nicht rechtzeitig gebucht, Anfahrt nicht geklärt, Sicherheitsunterweisung in einer Sprache, die niemand versteht. Diese Punkte klären wir vor Einsatzbeginn mit, weil sie über die ersten vierzehn Tage entscheiden und weil ein Abbruch in Woche zwei teurer ist als jede Vorbereitung.

Sprache ist dabei weniger ein Hindernis als eine Frage der Vorbereitung. In gemischten Kolonnen arbeitet in aller Regel mindestens ein Vorarbeiter mit brauchbarem Deutsch, der Anweisungen weitergibt und Rückfragen bündelt; viele ausländische Arbeitskräfte bringen aus früheren Einsätzen zudem Grundkenntnisse mit. Für Sicherheitsunterweisungen, Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen empfiehlt sich trotzdem eine Fassung in der Muttersprache, weil im Streitfall zählt, ob der Inhalt verstanden wurde.

Ausländische Arbeitskräfte bleiben im Übrigen nicht zwangsläufig nur für kurze Zeit. Aus manchem Einsatz, der als Überbrückung begann, ist eine feste Anstellung geworden. Wer diese Perspektive von Anfang an mitdenkt, investiert anders in Einarbeitung und Sprache als jemand, der mit drei Monaten rechnet.

Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa in der Praxis

Bei der Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa bleibt der Mitarbeiter beim Verleiher angestellt und arbeitet nach Ihrer Weisung in Ihrem Betrieb. Die Grundregeln der Arbeitnehmerüberlassung gelten dabei unverändert, auch wenn der Anbieter aus dem Ausland kommt. Im Alltag heißt dieses Modell meist schlicht Zeitarbeit und eignet sich für Auftragsspitzen, Krankheitsvertretungen und Anläufe, bei denen die Dauer offen ist.

Zwei Regeln bestimmen die Planung. Die Überlassung an denselben Entleiher ist grundsätzlich auf 18 Monate begrenzt, wobei Tarifverträge abweichende Regelungen zulassen. Und für Leiharbeitnehmer gilt vom ersten Einsatztag an der Gleichstellungsgrundsatz. Ein einschlägiger Tarifvertrag kann beim Arbeitsentgelt für die ersten neun Monate davon abweichen; eine längere Abweichung ist nur unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 AÜG möglich, und spätestens nach 15 Monaten Einsatzdauer muss das dort definierte vergleichbare Entgelt erreicht sein. Wer Zeitarbeit über mehrere Quartale plant, sollte diese Stufen bereits im Angebot abgebildet sehen und nicht erst in der Abrechnung entdecken.

Eine harte Grenze zieht das Gesetz beim Personal für das Baugewerbe. Die Überlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. Zulässig bleibt sie zwischen Baubetrieben, die denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen unterliegen, wobei der Verleiher zum Zeitpunkt der Überlassung seit mindestens drei Jahren tarifgebunden sein muss. Für Verleiher mit Sitz in einem anderen EU- oder EWR-Staat sieht § 1b AÜG eine eigene Nachweisregelung vor: Sie greift, wenn der Betrieb zwar nicht von den deutschen Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen erfasst wird, aber nachweislich seit mindestens drei Jahren überwiegend Tätigkeiten ausübt, die unter deren Geltungsbereich fallen. Das ist vor jedem Einsatz gesondert zu prüfen; für Baustellen führt deshalb in aller Regel ein anderer Weg zum Ziel.

In Industrie, Produktion, Logistik und Lager greift diese Einschränkung nicht. Arbeitskräfte aus Osteuropa arbeiten dort ganz überwiegend in Zeitarbeit, und das ist meist auch der schnellste Weg, weil kein eigenes Gewerk abgegrenzt werden muss und die Einsatzplanung vollständig bei Ihnen bleibt.

Subunternehmer beauftragen statt Personal überlassen

Beim Werkvertrag schulden wir kein Personal, sondern ein Ergebnis. Der beauftragte Subunternehmer organisiert seine Leute selbst, stellt Vorarbeiter und Werkzeug und trägt die Gewährleistung. Handwerker aus Osteuropa bleiben dabei in der Kolonne des Auftragnehmers und tauchen in Ihrer Schichtplanung gar nicht auf. Für abgrenzbare Gewerke wie eine Halle, einen Bauabschnitt oder eine Rohrleitungstrasse ist das häufig der klarere Weg, weil Verantwortung und Vergütung an derselben Stelle liegen.

Kolonne eines Subunternehmers aus Osteuropa montiert eine Rohrleitungstrasse
Die Abgrenzung muss allerdings halten. Die Merkmale eines echten Werkvertrags lassen sich vorab festlegen und gehören in die Vertragsunterlagen. Wird der vermeintliche Subunternehmer dagegen in Ihre Abläufe eingegliedert und nimmt Weisungen Ihrer Meister entgegen, liegt der Sache nach eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor, mit denselben Folgen für den Einsatzbetrieb:

  • abgrenzbares Gewerk mit eigener Leistungsbeschreibung und Abnahme
  • eigene Bauleitung oder Vorarbeiter des Auftragnehmers
  • eigenes Werkzeug, eigene Arbeitsmittel, eigene Arbeitszeitplanung
  • Vergütung auf Basis einer klar definierten Werkleistung; eine reine Stundenabrechnung ist ein Abgrenzungsmerkmal, entscheidet aber nicht allein über die rechtliche Einordnung
  • Gewährleistung und Mängelhaftung beim Auftragnehmer

Bei Bauleistungen kann nach § 48 EStG ein Steuerabzug von 15 Prozent der Gegenleistung erforderlich sein. Er entfällt, wenn eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorliegt oder die Gegenleistung die gesetzliche Freigrenze voraussichtlich nicht übersteigt: 5.000 Euro im Regelfall und 15.000 Euro, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Vermietungsumsätze ausführt. Die Bescheinigung gehört deshalb zu den Unterlagen, die vor der ersten Abschlagsrechnung vorliegen sollten und nicht erst zur Schlussrechnung.

Bei Subunternehmern aus dem Ausland kommt ein weiterer Punkt hinzu. Schickt ein ausländisches Unternehmen eigene Beschäftigte für die Dauer des Auftrags nach Deutschland, liegt eine Entsendung vor. Die Entsendung ist dabei kein eigenes Vertragsmodell neben Werkvertrag und Überlassung, sondern beschreibt nur die grenzüberschreitende Organisation des Einsatzes; welche Pflichten daraus folgen, richtet sich weiterhin nach der tatsächlichen Konstruktion.

Ob am Ende Überlassung oder Werkvertrag vorliegt, entscheidet nicht der Vertragstext, sondern die tatsächliche Durchführung. Maßgeblich sind Weisungsrecht, Eingliederung in Ihre Arbeitsorganisation, die eigene Organisation des Auftragnehmers und die Frage, ob überhaupt ein abgrenzbares Werk geschuldet ist. Bleiben Weisung und Eingliederung bei Ihnen, ist es Überlassung. Verträge, die diese Punkte offenlassen, halten einer Prüfung selten stand.

Wovon der Stundensatz tatsächlich abhängt

Einen Einheitspreis gibt es in diesem Geschäft nicht. Den Satz bestimmen Qualifikation und Prüfbescheinigungen, die Dauer des Einsatzes, das gewählte Modell, ein etwaiger Branchenzuschlag sowie Anfahrt und Unterbringung. Regelmäßig übersehen wird dabei ein weiterer Umstand: Osteuropa ist kein einheitlich günstiger Markt. Die Lohnniveaus liegen zwischen den Herkunftsländern deutlich auseinander, und der vermeintlich günstigste Markt ist für einen konkreten Einsatz nicht automatisch der wirtschaftlichste. Eine tragfähige Zahl entsteht erst mit Ihrem konkreten Anforderungsprofil.

Was eine Personalvermittlung aus Osteuropa von Ihnen braucht

 

Profil und Anzahl

Welche Tätigkeit, welche Qualifikation, wie viele Personen. Je konkreter das Profil, desto kürzer die Vorauswahl.

 

Termin und Dauer

Startdatum und geplanter Zeitraum. Daraus ergibt sich, ob Überlassung oder Werkvertrag besser passt.

 

Einsatzort und Schicht

Standort, Schichtmodell und Arbeitszeiten. Wechselschicht und Wochenendarbeit beeinflussen die Verfügbarkeit.

 

Unterbringung

Ob Sie Unterkunft stellen oder wir sie organisieren. Ungeklärte Unterbringung verzögert den Start am häufigsten.

Mit diesen vier Angaben melden wir uns kurzfristig mit einer Einschätzung zur Verfügbarkeit und einem Vorschlag zum passenden Modell zurück. Ergibt die Prüfung, dass ein Profil zum gewünschten Termin realistisch nicht zu besetzen ist, sagen wir das ebenfalls, statt eine Zusage zu machen, die im Einsatz nicht hält.

Einsatzfelder von Baugewerbe bis Intralogistik

  •  Rohbau, Ausbau, Sanierung und Gerüstbau
  •  Maschinen- und Anlagenbau, Industriemontage
  •  Schweißtechnik, Stahlbau und Rohrleitungsbau
  •  Elektrotechnik, Schaltschrankbau, PV-Montage
  •  Produktion, Serienfertigung, Qualitätskontrolle
  •  Lager und Kommissionierung, Intralogistik

Die einzelnen Branchen bringen jeweils eigene Berufsbilder und Einsatzprofile mit. Gewerke außerhalb dieser Schwerpunkte besetzen wir ebenfalls, nur seltener und mit etwas längerem Vorlauf. Gerade bei Mischprofilen, etwa einem Schlosser mit Schweißerprüfung oder einem Elektriker mit Erfahrung an Förderanlagen, führt ein kurzer Anruf schneller zum Ziel.

Personal aus Osteuropa jetzt anfragen

Mitarbeiter aus Osteuropa lassen sich oft kurzfristiger einplanen als erwartet. Schildern Sie uns Profil, Termin und Einsatzort. Wir prüfen die Verfügbarkeit in mehreren Ländern parallel und schlagen Ihnen das Modell vor, das zu Ihrer Aufgabe passt.

Personal anfragen

Häufige Fragen zu Personal aus Osteuropa

Braucht ein Personaldienstleister aus dem EU-Ausland eine deutsche Erlaubnis?

Ja. Maßgeblich ist der Ort des Einsatzes, nicht der Firmensitz des Anbieters. Wer ohne diese Erlaubnis überlässt, bringt vor allem den Einsatzbetrieb in Schwierigkeiten, nicht sich selbst. Welche Agentur für Arbeit sie erteilt hat, richtet sich nach dem Sitzstaat; dort lässt sich im Zweifel auch erfragen, ob sie noch gültig ist.

Worin unterscheidet sich der Einsatz von EU-Bürgern und ukrainischen Arbeitskräften?

EU-Bürger arbeiten aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne Aufenthaltstitel und ohne Zustimmung einer Behörde. Bei Arbeitskräften aus der Ukraine entscheidet dagegen der Aufenthaltstitel darüber, ob eine Beschäftigung zulässig ist; der entsprechende Eintrag muss vor Einsatzbeginn geprüft und dokumentiert werden.

Aus welchem Land kommen Handwerker und Fachkräfte für welche Aufgaben?

Arbeitskräfte aus Osteuropa sind nicht in jedem Land für dieselben Berufe verfügbar. Für Bau und Montage rekrutieren wir schwerpunktmäßig in Polen und Rumänien, für Zerspanung und Maschinenbau in Tschechien, für Automotive und Serienfertigung in der Slowakei und in Ungarn, für Transport und Anlagenbau in Bulgarien. Feste Regeln gibt es dabei nicht: Welches Land im Einzelfall passt, entscheidet sich erst mit dem konkreten Profil und dem gewünschten Starttermin.

Was unterscheidet Personalvermittlung von Zeitarbeit aus Osteuropa?

Bei der Personalvermittlung stellen Sie den Mitarbeiter selbst ein; das Arbeitsverhältnis entsteht direkt zwischen Ihnen und der Fachkraft, und unsere Rolle endet mit der Übergabe. Bei Zeitarbeit liegt der Arbeitsvertrag beim Verleiher, während die tägliche Anweisung bei Ihnen bleibt. Grob gesagt passt die Personalvermittlung aus Osteuropa zu dauerhaftem Bedarf, Zeitarbeit dagegen zu Spitzen und Vertretungen mit offener Dauer.

Warum nennen Sie keinen festen Stundensatz?

Weil er von zu vielen Größen abhängt: Qualifikation, Einsatzdauer, Modell, Branchenzuschläge, Anfahrt und Unterbringung. Hinzu kommt, dass die Lohnniveaus innerhalb Osteuropas weit auseinanderliegen und das günstigste Herkunftsland nicht immer das ist, das man vermutet. Eine Zahl, die vor Kenntnis des Anforderungsprofils genannt wird, hält der späteren Abrechnung selten stand.

Wie lange dauert es vom Erstkontakt bis zum Arbeitsbeginn?

Bei EU-Staatsangehörigen und klar beschriebenem Profil sind wenige Wochen realistisch, bei größeren Kolonnen entsprechend mehr. Verzögerungen entstehen fast immer an zwei Stellen: bei der Unterkunft und bei Qualifikationen, die erst noch nachgewiesen oder nachgeholt werden müssen.

Was passiert, wenn der Anbieter keine gültige Erlaubnis hat?

Dann kippt die Konstruktion zu Ihren Lasten. Der Vertrag des Beschäftigten mit dem Verleiher entfällt, und Sie gelten als sein Arbeitgeber, sofern er nicht widerspricht. Damit hängen Lohn, Kündigungsschutz und Sozialversicherungsbeiträge an Ihrem Betrieb, dazu kommt ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Der Nachweis der Erlaubnis gehört deshalb vor den ersten Einsatztag auf den Tisch.