PFLEGEFACHKRÄFTE · PFLEGEHILFSKRÄFTE · MEDIZINISCHES PERSONAL

Offene Stellen, die monatelang unbesetzt bleiben, Stationen am Limit, Fachkraftquote unter Druck: Der Personalmangel in der Pflege ist für viele Einrichtungen längst zur Existenzfrage geworden. Wir vermitteln Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und medizinisches Personal aus Polen und Osteuropa an Pflegeheime, Kliniken und ambulante Dienste – als Personalvermittlung in Festanstellung, in Zeitarbeit über Arbeitnehmerüberlassung oder projektbezogen per Entsendung.
Polen bildet seit Jahrzehnten auf hohem Niveau Pflegepersonal aus – viele polnische Pflegekräfte bringen ein abgeschlossenes Studium oder eine mehrjährige Fachausbildung mit, dazu Berufserfahrung aus Krankenhäusern und Langzeitpflege. Für den Einsatz als examinierte Fachkraft in Deutschland ist die berufliche Anerkennung entscheidend – ein Verfahren, das wir kennen und aktiv begleiten, statt es dem Zufall zu überlassen.
Wichtig zur Einordnung: Diese Seite richtet sich an Träger und Einrichtungen. Private 24-Stunden-Betreuung für Familien und Angehörige vermitteln wir nicht – unser Fokus liegt auf Personal für den professionellen Pflege- und Gesundheitsbereich.
Für welche Einrichtungen wir Personal vermitteln
Der Personalbedarf unterscheidet sich je nach Träger und Versorgungsbereich erheblich: Eine Klinik sucht anders als ein ambulanter Dienst, eine Eingliederungshilfe anders als die Tagespflege. Wir vermitteln in alle Bereiche der stationären und ambulanten Versorgung:
Pflegeheime & Seniorenresidenzen

Stationäre Langzeitpflege – vom Wohnbereich bis zur gerontopsychiatrischen Abteilung.
Kliniken & Krankenhäuser

Stationspflege, Funktionsbereiche und Unterstützungskräfte für den Klinikalltag.
Ambulante Pflegedienste

Touren-erfahrene Pflegekräfte für die häusliche Krankenpflege im Auftrag des Dienstes.
Reha-Einrichtungen

Pflege- und Therapieunterstützung in stationären und teilstationären Reha-Zentren.
Eingliederungshilfe

Betreuungs- und Pflegekräfte für Wohngruppen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Tages- & Kurzzeitpflege

Flexible Kräfte für teilstationäre Angebote und Verhinderungspflege-Strukturen.
Vier Ebenen: Wer welche Aufgaben übernehmen darf
Kaum eine Branche ist personell so stark reguliert wie die Pflege. Wer als Fachkraft zählt, wer angeleitet arbeiten darf und wer Betreuungsleistungen übernimmt, ist gesetzlich klar geregelt – und entscheidet direkt über Ihre Fachkraftquote und Personalbemessung. Deshalb ordnen wir jedes Profil sauber ein:
1
Examinierte Pflegefachkräfte
Pflegefachfrau / Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger – mit deutscher Berufsanerkennung. Können bei anerkanntem Abschluss und passendem Einsatz auf die Fachkraftquote angerechnet werden, übernehmen Behandlungspflege und Schichtverantwortung.
2
Pflegehilfskräfte & Pflegeassistenten
Grundpflege und Unterstützung unter Anleitung der Fachkraft. Für einfache Hilfstätigkeiten ist in der Regel kein Anerkennungsverfahren wie bei examinierten Kräften erforderlich – solche Profile sind dadurch meist deutlich schneller verfügbar.
3
Betreuungskräfte nach § 43b / § 53b SGB XI
Alltagsbegleitung, Aktivierung und Betreuung – entlasten das Pflegeteam und verbessern die Betreuungsqualität, ohne Pflegetätigkeiten zu übernehmen.
4
Medizinisches Fachpersonal
Medizinische Fachangestellte, Therapie- und Funktionsunterstützung sowie nicht-ärztliche Assistenzprofile – je nach Qualifikation und Anerkennungsstatus für Kliniken und Praxen im Trägerverbund.
In der Praxis kombinieren viele Träger die Ebenen: examinierte Pflegekräfte aus Polen für die Fachkraftquote, dazu Pflegehilfskräfte aus Osteuropa für die Grundpflege und Betreuungskräfte für die Alltagsgestaltung. So entsteht Entlastung auf allen Ebenen – nicht nur dort, wo die Anerkennung am längsten dauert.
Anerkennung, Sprache, Nachweise – was wirklich zählt
Die Pflege ist ein reglementierter Beruf: Ohne deutsche Anerkennung darf niemand als Pflegefachkraft arbeiten, unabhängig von der Qualität der ausländischen Ausbildung. Wer hier unsauber arbeitet, riskiert Probleme mit Heimaufsicht und Kostenträgern. Diese vier Punkte klären wir bei jeder Vermittlung:
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Behörde prüft, ob die ausländische Ausbildung der deutschen entspricht – Grundlage ist die Berufsurkunde mit Ausbildungsnachweisen.
Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
Bei festgestellten Unterschieden führt der Weg über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang – wir klären vorab, welcher Weg realistisch ist und wie lange er dauert.
Sprachnachweis B2
Für die Anerkennung als Pflegefachkraft ist in der Regel ein B2-Zertifikat erforderlich; für Hilfskräfte reichen je nach Haus B1-Kenntnisse für den Stationsalltag.
Führungszeugnis & Gesundheitsnachweis
Erweitertes Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung und Impfnachweise gehören zum Standard – wir stellen die Unterlagen vollständig zusammen.
Ehrlich eingeordnet: Ein Anerkennungsverfahren dauert je nach Bundesland und Auslastung der Behörden mehrere Monate – das können wir nicht wegzaubern, und wer Ihnen examinierte Kräfte „in 7 Tagen” verspricht, meint in Wahrheit meist Hilfskräfte. Wir sagen vorab, wie weit das Verfahren ist, was noch fehlt und welcher Zeithorizont realistisch ist.
Personalbedarf in Ihrer Einrichtung?
Nennen Sie uns Einrichtungstyp, benötigte Qualifikationsebene, Schichtmodell und Zeithorizont. Wir prüfen unser Netzwerk und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ehrlichen Einschätzung – inklusive Anerkennungsstatus der infrage kommenden Profile.
Profile aus unserem Netzwerk
Vom examinierten Stationsprofi bis zur Betreuungskraft für die Demenz-Wohngruppe – diese Profile vermitteln wir am häufigsten an Einrichtungen in Deutschland:
Pflegefachfrau / PflegefachmannExaminierte Fachkräfte mit Anerkennung für stationäre und ambulante Pflege.
Gesundheits- und KrankenpflegerKlinikerfahrene Pflegekräfte für Station, Funktionsbereich und Überwachung.
AltenpflegerLangzeitpflege-Erfahrung für Pflegeheime und gerontopsychiatrische Bereiche.
PflegehilfskräfteGrundpflege und Stationsunterstützung – ohne langes Verfahren schnell verfügbar.
Betreuungskräfte § 43b / § 53bAlltagsbegleitung und Aktivierung für Demenz- und Wohnbereiche.
Medizinische FachangestelltePraxis- und Funktionsunterstützung im Einrichtungs- und MVZ-Verbund.
Stations- und VersorgungsassistenzEntlastung der Pflege von Logistik-, Dokumentations- und Servicetätigkeiten.
Wohnbereichs-TeamsEingespielte Kombination aus Fach-, Hilfs- und Betreuungskräften für ganze Bereiche.
Viele Pflegekräfte aus Polen haben bereits in Deutschland gearbeitet oder befinden sich im laufenden Verfahren – solche Profile sind naturgemäß schneller einsetzbar, gerade für Pflegeheime mit akutem Bedarf. Andere gewinnen wir direkt aus Polen; dann planen wir Anerkennung und Sprachkurs von Anfang an mit ein.
Einsatzmodelle: Was in der Pflege passt – und was nicht

Anders als im Baugewerbe ist die Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege grundsätzlich zulässig – Zeitarbeit kann Ausfälle überbrücken und Belastungsspitzen abfedern. Für die dauerhafte Besetzung von Fachkraftstellen ist sie jedoch selten die wirtschaftlichste Lösung: Wer eine examinierte polnische Pflegekraft langfristig im Team haben will, fährt mit der Personalvermittlung in Festanstellung fast immer besser – die Fachkraft wird Ihr Mitarbeiter, zählt dauerhaft auf die Quote und bleibt der Einrichtung erhalten.
Zeitarbeit über Arbeitnehmerüberlassung eignet sich für Übergangsphasen: Leiharbeiter überbrücken Vakanzen, bis die Festbesetzung steht, oder stützen Bereiche mit schwankendem Bedarf. Bei Hilfs- und Betreuungskräften aus Osteuropa ist auch die Entsendung über ein polnisches Partnerunternehmen möglich – etwa für zeitlich begrenzte Projekte. Ein Werkvertrag kommt in der Pflege praktisch nur für abgegrenzte Servicebereiche infrage, nicht für die Pflege am Bewohner; als Subunternehmer lassen sich beispielsweise Hauswirtschafts- oder Reinigungsleistungen organisieren. Welche Kombination für Ihre Einrichtung passt, klären wir im ersten Gespräch – offen und ohne Modell-Verkauf.
So kommt neues Personal in Ihre Einrichtung
Pflegeeinrichtungen brauchen Planbarkeit – bei den Menschen, den Terminen und den Kosten. Unser Ablauf ist darauf ausgelegt:
Bedarf klären
Einrichtungstyp, Qualifikationsebene, Schichtmodell, Wohnsituation vor Ort und Zeithorizont – plus die Frage, ob Anerkennungsbegleitung gewünscht ist.
Profile vorstellen
Wir prüfen Qualifikation, Sprachniveau und Verfahrensstand und stellen passende Kandidaten vor – mit vollständigen Unterlagen statt vager Versprechen.
Modell und Vertrag
Personalvermittlung, Zeitarbeit oder Entsendung – wir setzen das passende Modell rechtssicher auf und begleiten das Verfahren und die Behördengänge.
Ankommen und bleiben
Anreise, Wohnung, Anmeldungen und Einarbeitung stimmen wir mit Ihnen ab. Auch nach dem Start bleiben wir Ansprechpartner – für beide Seiten.
Gerade in der Pflege entscheidet das Ankommen über das Bleiben: Eine Fachkraft, die sich im Team und im Ort wohlfühlt, bleibt – eine, die allein gelassen wird, kündigt in der Probezeit. Deshalb gehört die Begleitung nach Einsatzstart bei uns fest dazu.
Auch jenseits der Pflege: Personal für den Einrichtungsbetrieb
Eine Einrichtung braucht mehr als Pflegepersonal: Küchenhilfen und Hauswirtschaftskräfte, Reinigungspersonal, Haustechniker und Servicekräfte halten den Betrieb am Laufen – und auch hier ist der Arbeitsmarkt leergefegt. Diese Positionen besetzen wir aus demselben Netzwerk in Polen und Osteuropa, einzeln oder im Paket mit dem Pflegepersonal. So haben Sie einen Ansprechpartner für den gesamten Personalbedarf des Hauses statt drei verschiedener Dienstleister.
Häufige Fragen zu Pflegekräften aus Polen und Osteuropa
Träger und Einrichtungsleitungen stellen vor der ersten Zusammenarbeit regelmäßig ähnliche Fragen – zu Anerkennung, Sprache, Modellen und Zeithorizonten:
Wie lange dauert die Anerkennung einer polnischen Pflegeausbildung?
Je nach Bundesland und Vollständigkeit der Unterlagen meist mehrere Monate – von der Gleichwertigkeitsprüfung bis zur Urkunde. Läuft das Verfahren bereits oder liegt die Anerkennung vor, geht es deutlich schneller. Wir prüfen den Status jedes Kandidaten vorab und nennen Ihnen einen realistischen Zeithorizont statt einer Wunschzahl.
Können Pflegehilfskräfte ohne Anerkennung eingesetzt werden?
Ja – die Tätigkeit als Pflegehilfskraft ist nicht reglementiert. Hilfskräfte arbeiten unter Anleitung der Fachkraft in der Grundpflege und sind dadurch deutlich schneller verfügbar. Viele Einrichtungen starten mit Hilfskräften und begleiten parallel die Anerkennung zur Fachkraft – ein Weg, den wir aktiv unterstützen.
Welches Sprachniveau bringen die Pflegekräfte mit?
Für die Anerkennung als Pflegefachkraft ist in der Regel B2 erforderlich – dieses Niveau weisen examinierte Kandidaten mit Zertifikat nach. Bei Hilfs- und Betreuungskräften variiert das Niveau; für den Stationsalltag achten wir auf mindestens solide B1-Kenntnisse und sagen Ihnen vorab ehrlich, wo ein Kandidat sprachlich steht.
Ist Zeitarbeit in der Pflege überhaupt erlaubt?
Ja, die Arbeitnehmerüberlassung ist in der Pflege zulässig – anders als etwa im Bauhauptgewerbe. Sinnvoll ist sie vor allem zur Überbrückung von Vakanzen und Ausfällen. Für dauerhafte Fachkraftstellen empfehlen wir meist die Personalvermittlung in Festanstellung, weil sie wirtschaftlicher ist und die Kraft dauerhaft auf Ihre Fachkraftquote zählt.
Zählen vermittelte Fachkräfte auf die Fachkraftquote?
Examinierte Pflegefachkräfte mit deutscher Anerkennung können in der Regel wie jede andere Fachkraft angerechnet werden – unabhängig davon, ob sie fest angestellt oder überlassen sind. Entscheidend sind die anerkannte Qualifikation und die Vorgaben der zuständigen Aufsicht. Hilfs- und Betreuungskräfte zählen nicht auf die Quote, entlasten aber das Fachpersonal spürbar.
Wie schnell kann Personal starten?
Pflegehilfskräfte und Betreuungskräfte: je nach Region oft in zwei bis vier Wochen. Examinierte Fachkräfte: abhängig vom Anerkennungsstatus – mit vorliegender Urkunde ähnlich schnell, ohne läuft zuerst das Verfahren. Genau deshalb nennen wir den Status jedes Profils vor der Entscheidung.
Unterstützen Sie bei Wohnung und Integration vor Ort?
Ja – Wohnungssuche, Anmeldungen und die ersten Behördengänge gehören zur Abwicklung dazu. In der Pflege entscheidet das Ankommen über das Bleiben: Wer gut integriert ist, bleibt dem Haus langfristig erhalten. Deshalb bleiben wir auch nach dem Start Ansprechpartner für beide Seiten.
Beschreiben Sie kurz Ihren Bedarf – Einrichtungstyp, Qualifikationsebene, Zeithorizont – und wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung zurück.

