Pflegekräfte aus Polen und Osteuropa für Einrichtungen – Zeitarbeit & Personalvermittlung

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PFLEGEFACHKRÄFTE · PFLEGEHILFSKRÄFTE · MEDIZINISCHES PERSONAL

Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und medizinisches Personal aus Polen in einer modernen Pflegeeinrichtung

Offene Stellen, die monatelang unbesetzt bleiben, Stationen am Limit, Personalvorgaben unter Druck: Der Personalmangel in der Pflege ist für viele Einrichtungen längst zur Existenzfrage geworden. Wir vermitteln Pflegekräfte aus Polen und Osteuropa an Pflegeheime, Kliniken und ambulante Dienste – Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und medizinisches Personal, über Personalvermittlung in Festanstellung oder in Zeitarbeit über Arbeitnehmerüberlassung.

Für den Einsatz als examinierte Fachkraft in Deutschland ist die berufliche Anerkennung entscheidend. Bei Pflegequalifikationen aus der EU kann unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische Anerkennung greifen; andernfalls prüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation. Wir klären den Verfahrensstand jedes Profils vorab und begleiten das Verfahren.

Wichtig zur Einordnung: Diese Seite richtet sich ausschließlich an Träger und Einrichtungen. Private 24-Stunden-Betreuung für Familien und Angehörige vermitteln wir nicht – unser Fokus liegt auf Personal für den professionellen Pflege- und Gesundheitsbereich.

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Für welche Einrichtungen wir Personal vermitteln

Als Personaldienstleister für die Pflege kennen wir den Unterschied: Der Personalbedarf unterscheidet sich je nach Träger und Versorgungsbereich erheblich – eine Klinik sucht anders als ein ambulanter Dienst, eine Eingliederungshilfe anders als die Tagespflege. Die Vermittlung von Pflegekräften planen wir deshalb für jeden Versorgungsbereich getrennt:

Pflegeheime & Seniorenresidenzen

Pflegekraft aus Polen betreut Senioren im Gemeinschaftsraum eines Pflegeheims

Stationäre Langzeitpflege – vom Wohnbereich bis zur gerontopsychiatrischen Abteilung.

Kliniken & Krankenhäuser

Pflegefachkraft auf dem Stationsflur eines modernen Krankenhauses

Stationspflege, Funktionsbereiche und Unterstützungskräfte für den Klinikalltag.

Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegekraft beim Hausbesuch einer Seniorin in deren Wohnung

Touren-erfahrene Pflegekräfte für die häusliche Krankenpflege im Auftrag des Dienstes.

Reha-Einrichtungen

Therapieunterstützung beim Gehtraining in einer Reha-Einrichtung

Pflege- und Therapieunterstützung in stationären und teilstationären Reha-Zentren.

Eingliederungshilfe

Betreuungskraft begleitet Bewohner einer Wohngruppe bei der Gartenarbeit

Betreuungs- und Pflegekräfte für Wohngruppen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Tages- & Kurzzeitpflege

Betreuungskraft leitet Aktivierungsrunde in der Tagespflege

Flexible Kräfte für teilstationäre Angebote und Verhinderungspflege-Strukturen.

 Wir vermitteln ausschließlich an Einrichtungen und Träger. Das hält unser Netzwerk fokussiert und die Profile passgenau für den professionellen Einsatz.

Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und Betreuungskräfte

Kaum eine Branche ist personell so stark reguliert wie die Pflege. Welche Qualifikation für welche Aufgabe erforderlich ist und wie ein Profil in der Personalbemessung Ihrer Einrichtung berücksichtigt wird, hängt vom Versorgungsbereich und den einschlägigen Vorgaben ab. Deshalb ordnen wir jedes Profil sauber ein:

1

Examinierte Pflegefachkräfte

Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger – mit deutscher Berufsanerkennung. Anerkannte Pflegefachpersonen können entsprechend den für die Einrichtung geltenden Personal-, Qualifikations- und Aufsichtsvorgaben als Fachkraft eingesetzt werden. Leitungs- oder Schichtverantwortung richtet sich zusätzlich nach Funktion, Berufserfahrung und den Vorgaben des Hauses.

2

Pflegehilfskräfte & Pflegeassistenten

Grundpflege und Unterstützung unter Anleitung der Fachkraft. Für einfache unterstützende Hilfstätigkeiten besteht kein Anerkennungsverfahren wie bei Pflegefachpersonen; bei landesrechtlich geregelten Pflegeassistenz- oder Pflegehelferberufen kann dagegen ein eigenes Verfahren erforderlich sein. Abschluss, Tätigkeitsprofil und Einsatzbundesland prüfen wir deshalb getrennt.

3

Betreuungskräfte nach § 43b / § 53b SGB XI

Alltagsbegleitung, Aktivierung und zusätzliche Betreuung – sie entlasten das Pflegeteam und verbessern die Betreuungsqualität. Als Ersatz für Pflegepersonal dürfen sie nicht regelmäßig und planbar in Pflegemaßnahmen eingesetzt werden.

4

Medizinisches Fachpersonal

Medizinische Fachangestellte, Therapie- und Funktionsunterstützung sowie nicht-ärztliche Assistenzprofile – je nach Qualifikation und Anerkennungsstatus für Kliniken und Praxen im Trägerverbund.

In der Praxis kombinieren viele Träger die Ebenen: examinierte Pflegekräfte für die fachpflegerischen Aufgaben, dazu Pflegehilfskräfte für die Grundpflege und Betreuungskräfte für die Alltagsgestaltung. So entsteht Entlastung auf allen Ebenen – nicht nur dort, wo die Anerkennung am längsten dauert.

Anerkennung und Sprachkenntnisse bei Pflegekräften aus Polen

Die Pflege ist ein reglementierter Beruf: Ohne deutsche Anerkennung darf niemand als Pflegefachkraft arbeiten, unabhängig von der Qualität der ausländischen Ausbildung. Diese vier Punkte klären wir bei jeder Vermittlung:

 

Automatische Anerkennung oder Gleichwertigkeitsprüfung

Bei Pflegequalifikationen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kann eine automatische Anerkennung möglich sein, wenn die Voraussetzungen der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie erfüllt sind. Andernfalls prüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation.

 

Ausgleichsmaßnahme bei wesentlichen Unterschieden

Greift keine automatische Anerkennung und werden wesentliche Unterschiede festgestellt, kann je nach Verfahren eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang erforderlich sein. Wir klären vorab, welcher Weg realistisch ist.

 

Sprachkenntnisse

Für die Berufszulassung als Pflegefachkraft wird in der Regel ein B2-Nachweis verlangt; maßgeblich sind die Anforderungen der zuständigen Stelle. Bei Hilfs- und Betreuungskräften achten wir für den Stationsalltag auf mindestens solide B1-Kenntnisse – das ist unser Auswahlmaßstab, keine bundesweite Rechtsvorgabe.

 

Persönliche und gesundheitliche Eignung

Für die Berufszulassung verlangen die zuständigen Stellen Nachweise zur persönlichen Zuverlässigkeit und zur gesundheitlichen Eignung. Einrichtungsbezogene Nachweise nach dem Infektionsschutzrecht prüfen wir zusätzlich für den konkreten Einsatz.

Die Dauer eines Verfahrens hängt vom Anerkennungsweg, der Vollständigkeit der Unterlagen und der zuständigen Behörde ab. Liegt die deutsche Anerkennung bereits vor, ist ein Einsatz deutlich schneller möglich; bei laufendem Verfahren nennen wir den tatsächlichen Status und einen realistischen Zeithorizont, bevor Sie entscheiden.

Personalbedarf in Ihrer Einrichtung?

Nennen Sie uns Einrichtungstyp, benötigte Qualifikationsebene, Schichtmodell und Zeithorizont. Wir prüfen unser Netzwerk und melden uns innerhalb von 24 Stunden – inklusive Anerkennungsstatus der infrage kommenden Profile.

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Profile aus unserem Netzwerk

Vom examinierten Stationsprofi bis zur Betreuungskraft für die Demenz-Wohngruppe – diese Profile vermitteln wir am häufigsten an Einrichtungen in Deutschland:

 
Pflegefachfrau / PflegefachmannExaminierte Fachkräfte mit Anerkennung für stationäre und ambulante Pflege.
 
Gesundheits- und KrankenpflegerKlinikerfahrene Pflegekräfte für Station, Funktionsbereich und Überwachung.
 
AltenpflegerLangzeitpflege-Erfahrung für Pflegeheime und gerontopsychiatrische Bereiche.
 
PflegehilfskräfteGrundpflege und Stationsunterstützung – ohne langes Verfahren schnell verfügbar.
 
Betreuungskräfte § 43b / § 53bAlltagsbegleitung und Aktivierung für Demenz- und Wohnbereiche.
 
Medizinische FachangestelltePraxis- und Funktionsunterstützung im Einrichtungs- und MVZ-Verbund.
 
Stations- und VersorgungsassistenzEntlastung der Pflege von Logistik-, Dokumentations- und Servicetätigkeiten.
 
Wohnbereichs-TeamsEingespielte Kombination aus Fach-, Hilfs- und Betreuungskräften für ganze Bereiche.

Ein Teil der polnischen Pflegekräfte in unserem Netzwerk hat bereits in Deutschland gearbeitet oder befindet sich im laufenden Verfahren – solche Profile sind naturgemäß schneller einsetzbar, gerade für Pflegeheime mit akutem Bedarf. Andere gewinnen wir direkt aus Polen; dann planen wir Anerkennung und Sprachkurs von Anfang an mit ein.

Unser Schwerpunkt liegt auf Pflegefach- und Hilfskräften aus Polen; polnische Pflegekräfte bilden den Kern unseres Netzwerks. Je nach Qualifikationsprofil und Anerkennungsweg prüfen wir zusätzlich Pflegekräfte aus Osteuropa – vor allem aus Rumänien und Tschechien. Entscheidend sind Berufsabschluss, Anerkennungsstatus, Sprachkenntnisse und die Anforderungen der jeweiligen Einrichtung.

Personalvermittlung und Zeitarbeit in der Pflege

Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und medizinisches Personal aus Polen in einer Pflegeeinrichtung

Anders als im Baugewerbe ist die Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege grundsätzlich zulässig – Zeitarbeit kann Ausfälle überbrücken und Belastungsspitzen abfedern. Für dauerhaft zu besetzende Fachkraftstellen ist die Personalvermittlung in Festanstellung dagegen häufig die passendere Lösung, weil die Fachkraft direkt bei der Einrichtung beschäftigt wird und die Stelle langfristig besetzt werden soll.

Wer Zeitarbeit in der Pflege einkauft, sollte einen Punkt vorher klären: Bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen gelten die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit der Personalaufwendungen nach § 82c SGB XI. Das ist gerade bei Zeitarbeit und anderem extern eingesetzten Pflege- und Betreuungspersonal für Ihre Kalkulation relevant – ein Punkt, der in Angeboten oft unterschlagen wird und später bei den Pflegesatzverhandlungen zurückkommt.

Werk- oder Subunternehmermodelle bieten wir in Einrichtungen nur für tatsächlich eigenständig organisierte und klar abgegrenzte Serviceleistungen an, etwa Hauswirtschaft oder Reinigung – nicht für die Pflege am Bewohner. Für Personen, die in den Pflegebetrieb eingegliedert sind und den Weisungen der Einrichtung unterliegen, ist die arbeitsrechtliche Einordnung nach dem AÜG maßgeblich, unabhängig davon, wie der Vertrag überschrieben ist.

Bei grenzüberschreitenden Einsätzen kann zusätzlich eine Entsendung im sozialversicherungs- und melderechtlichen Sinn vorliegen. Das ist kein eigenes Einkaufsmodell neben Vermittlung und Überlassung, sondern die Ebene darüber; die erforderlichen Meldungen und Sozialversicherungsnachweise einschließlich der A1-Bescheinigung prüfen wir separat, soweit sie für den konkreten Einsatz erforderlich sind.

So kommt neues Personal in Ihre Einrichtung

Pflegeeinrichtungen brauchen Planbarkeit – bei den Menschen, den Terminen und den Kosten. Unser Ablauf ist darauf ausgelegt:

 

Bedarf klären

Einrichtungstyp, Qualifikationsebene, Schichtmodell, Wohnsituation vor Ort und Zeithorizont – plus die Frage, ob Anerkennungsbegleitung gewünscht ist.

 

Profile vorstellen

Wir prüfen Qualifikation, Sprachniveau und Verfahrensstand und stellen passende Kandidaten vor – mit vollständigen Unterlagen und offen benanntem Anerkennungsstatus.

 

Modell und Vertrag

Personalvermittlung oder Zeitarbeit über Arbeitnehmerüberlassung – wir setzen das passende Modell auf und begleiten Verfahren und Behördengänge.

 

Ankommen und bleiben

Anreise, Wohnung, Anmeldungen und Einarbeitung stimmen wir mit Ihnen ab. Auch nach dem Start bleiben wir Ansprechpartner – für beide Seiten.

Die Begleitung nach Einsatzstart gehört bei uns fest dazu: Eine Fachkraft, die sich im Team und im Ort zurechtfindet, bleibt der Einrichtung eher erhalten als eine, die nach der Anreise allein gelassen wird. Wohnungssuche, Anmeldungen und die ersten Behördengänge organisieren wir deshalb mit.

Auch jenseits der Pflege: Personal für den Einrichtungsbetrieb

Eine Einrichtung braucht mehr als Pflegepersonal: Küchenhilfen und Hauswirtschaftskräfte, Reinigungspersonal, Haustechniker und Servicekräfte halten den Betrieb am Laufen – und auch hier ist der Arbeitsmarkt leergefegt. Diese Positionen besetzen wir aus demselben Netzwerk in Polen und Osteuropa, einzeln oder gemeinsam mit dem Pflegepersonal. Geht es um Haustechnik und Gebäudetechnik, greifen wir zusätzlich auf die Fachkräfte aus diesem Bereich zurück.

Häufige Fragen zu Pflegekräften aus Polen und Osteuropa

Träger und Einrichtungsleitungen stellen vor der ersten Zusammenarbeit regelmäßig ähnliche Fragen – zu Anerkennung, Sprache, Modellen und Zeithorizonten:

Wie lange dauert die Anerkennung einer polnischen Pflegeausbildung?

Das hängt vom Anerkennungsweg ab. Bei Pflegequalifikationen aus der EU kann unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische Anerkennung greifen; ist eine Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich, dauert das Verfahren je nach Bundesland und Vollständigkeit der Unterlagen deutlich länger. Wir prüfen den Status jedes Kandidaten vorab und nennen einen realistischen Zeithorizont statt einer Wunschzahl.

Können Pflegehilfskräfte ohne Anerkennung eingesetzt werden?

Für einfache unterstützende Hilfstätigkeiten besteht kein Anerkennungsverfahren wie bei Pflegefachpersonen – solche Kräfte arbeiten unter Anleitung der Fachkraft und sind schneller verfügbar. Anders sieht es bei landesrechtlich geregelten Pflegeassistenz- oder Pflegehelferberufen aus: Dort kann ein eigenes Verfahren nötig sein, und die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Wir prüfen das für Ihren Standort.

Welches Sprachniveau bringen die Pflegekräfte mit?

Für die Berufszulassung als Pflegefachkraft wird in der Regel B2 verlangt; examinierte Kandidaten weisen dieses Niveau mit Zertifikat nach. Bei Hilfs- und Betreuungskräften variiert das Niveau – wir achten für den Stationsalltag auf mindestens solide B1-Kenntnisse und sagen Ihnen vorab, wo ein Kandidat sprachlich steht.

Ist Zeitarbeit in der Pflege überhaupt erlaubt?

Ja, Zeitarbeit in der Pflege ist über die Arbeitnehmerüberlassung zulässig – anders als etwa im Bauhauptgewerbe. Sinnvoll ist sie vor allem zur Überbrückung von Vakanzen und Ausfällen. Für dauerhafte Fachkraftstellen empfehlen wir meist die Personalvermittlung in Festanstellung. Bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind zusätzlich die Wirtschaftlichkeitsvorgaben für Personalaufwendungen nach § 82c SGB XI zu berücksichtigen.

Wie werden vermittelte Fachkräfte bei der Personalbemessung berücksichtigt?

Anerkannte Pflegefachpersonen können entsprechend den für die Einrichtung geltenden Personal-, Qualifikations- und Aufsichtsvorgaben als Fachkraft eingesetzt werden. Ob und wie ein Profil konkret berücksichtigt wird, hängt vom Versorgungsbereich und den einschlägigen Vorgaben ab – das klären wir gemeinsam mit Ihnen, bevor ein Kandidat vorgestellt wird. Hilfs- und Betreuungskräfte entlasten das Fachpersonal, ersetzen es aber nicht.

Wie schnell kann Personal starten?

Bei Pflegehilfs- und Betreuungskräften aus Osteuropa rechnen wir je nach Region oft mit zwei bis vier Wochen. Bei examinierten Fachkräften entscheidet der Anerkennungsstatus – liegt die deutsche Anerkennung vor, geht es ähnlich schnell; läuft das Verfahren noch, richtet sich der Termin danach. Genau deshalb nennen wir den Status jedes Profils vor der Entscheidung.

Unterstützen Sie bei Wohnung und Integration vor Ort?

Ja – Wohnungssuche, Anmeldungen und die ersten Behördengänge gehören zur Abwicklung dazu. Auch nach dem Start bleiben wir Ansprechpartner für die Einrichtung und für die vermittelte Fachkraft, etwa bei Fragen zur Einarbeitung oder zu Behördenterminen.

Beschreiben Sie kurz Ihren Bedarf – Einrichtungstyp, Qualifikationsebene, Zeithorizont – und wir melden uns mit einer Einschätzung zurück.

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