UKRAINISCHE FACHKRÄFTE · HANDWERKER · HILFSKRÄFTE · PERSONALVERMITTLUNG
Die Ukraine ist kein EU-Staat – und genau daran scheitern die meisten Anfragen, bevor sie überhaupt beim richtigen Kandidaten ankommen. Was für polnische oder rumänische Kräfte selbstverständlich ist, gilt hier nicht: Es gibt keine Arbeitnehmerfreizügigkeit, und ob jemand bei Ihnen arbeiten darf, entscheidet sein Aufenthaltsdokument, nicht seine Qualifikation. Wir vermitteln Arbeitskräfte aus der Ukraine an Unternehmen in Industrie, Produktion und Logistik, vom Helfer bis zum ausgebildeten Handwerker, und klären den aufenthaltsrechtlichen Rahmen, bevor wir Ihnen ein Profil schicken.
Wir sind weder Stellenbörse noch Beratungsstelle für Schutzsuchende, sondern Ansprechpartner für Betriebe, die ukrainische Mitarbeiter einstellen oder über einen Verleiher einsetzen wollen. Der Aufwand für Sie beschränkt sich auf die Entscheidung und die Sichtprüfung der Dokumente.
Personal aus der Ukraine anfragen
Personalvermittlung aus der Ukraine für deutsche Unternehmen

Seit 2022 leben mehrere hunderttausend erwerbsfähige Menschen aus der Ukraine in Deutschland, viele davon mit abgeschlossener Berufsausbildung und mehrjähriger Praxis in Industrie, Bau oder Fertigung. Für Betriebe, die seit Jahren erfolglos auf Stellenanzeigen warten, ist das ein Arbeitsmarkt, der real existiert, nur eben mit anderen Zugangsregeln als der polnische.
Der praktische Unterschied liegt weniger im Können als in der Vorprüfung. Bei einer Fachkraft aus Polen weist der Personalausweis den freien Arbeitsmarktzugang nach. Bei einer Kraft aus der Ukraine müssen Sie wissen, welchen Aufenthaltstitel sie hat, was darin zur Erwerbstätigkeit eingetragen ist und wie lange er läuft. Genau diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab, nicht als Rechtsberatung, sondern als handfeste Vorauswahl: Wir schicken keine Profile, deren aufenthaltsrechtliche Grundlage ungeklärt ist.
Häufig unterschätzt wird die Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG. Sie kann auch bei Titeln nach § 24 bestehen und betrifft den Wohnort, nicht den Arbeitsort. Ein Beschäftigungsverbot für einen Einsatz in einem anderen Bundesland ist damit nicht verbunden. Praktisch relevant wird sie trotzdem: Bei einem Einsatzort mehrere hundert Kilometer entfernt ist nicht die Tätigkeit die Hürde, sondern die Frage, wo die Person wohnen darf. Nimmt sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in ausreichendem Umfang auf, kann die Wohnsitzregelung unter den gesetzlichen Voraussetzungen entfallen oder aufgehoben werden. Wir sehen uns den Eintrag an, bevor ein Profil das Haus verlässt.
Beim Sprachniveau lohnt sich Realismus statt Werbetext. Wir prüfen es individuell. Ein abgeschlossener Integrationskurs auf A2 oder B1 trägt Schichtabsprachen, Sicherheitsunterweisungen und die tägliche Verständigung mit dem Vorarbeiter, reicht aber selten für schriftliche Dokumentation oder Kundenkontakt. In gemischten Kolonnen mit polnischen Fachkräften läuft die Verständigung erfahrungsgemäß schneller an, als Personalverantwortliche erwarten. Das geprüfte Sprachniveau steht im Profil, auch wenn es niedriger ausfällt als gewünscht, denn eine Fachkraft, die am zweiten Tag zurückgeht, kostet beide Seiten mehr als eine unbequeme Angabe vorher.
Rechtsstand: September 2026. Grundlage der Angaben zur Fortgeltung ist die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung. Die Regelungen für ukrainische Staatsangehörige haben sich seit 2022 mehrfach geändert und sind befristet. Maßgeblich ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Einstellung; eine Rechtsberatung im Einzelfall können unsere Angaben nicht ersetzen.
Fachkräfte, Handwerker und Helfer für die gefragten Gewerke
Gesucht werden fast immer dieselben drei Gruppen: ausgebildete Handwerker mit Werkzeugerfahrung, angelernte Fachkräfte für Maschinen und Anlagen sowie Helfer für Zuarbeit und Schicht. Die Nachfrage konzentriert sich dort, wo körperliche Facharbeit und Schichtbetrieb aufeinandertreffen und wo deutsche Betriebe seit Jahren nicht mehr besetzen können:
Industrie und Montage

Industriemechaniker, Schlosser, Instandhalter und Monteure für Anlagen, Fördertechnik und Produktionslinien. Wir prüfen die Anlagen- und Maschinenerfahrung am einzelnen Profil, weil sie bei Montageeinsätzen in der Industrie über die Einarbeitungszeit entscheidet.
Produktion und Fertigung

Maschinen- und Anlagenbediener, Fertigungsmitarbeiter, Qualitätskontrolle, Verpackung. Die Einarbeitungszeit hängt von Maschine, Prozess und Vorerfahrung ab. Wir fragen danach, bevor wir Produktionspersonal vorschlagen.
Lager, Kommissionierung und Versand

Kommissionierer, Staplerfahrer mit Fahrausweis, Lagerhelfer und Verpacker. Bei Staplern prüfen wir vorab, ob die Qualifikation in Deutschland anerkannt ist oder nachgeholt werden muss. Das ist ein häufiger Stolperstein im Lager- und Versandbereich.
Schweißtechnik und Metallbau

WIG-, MAG- und Elektrodenschweißer, Blech- und Konstruktionsschlosser. Entscheidend ist nicht das Herkunftsland, sondern die gültige Verfahrensprüfung nach EN ISO 9606-1. Deshalb fragen wir bei Schweißern mit Verfahrensprüfung immer nach dem konkreten Werkstoff und der Schweißposition.
Elektrotechnik

Betriebs- und Industrieelektriker, Kabelzieher, Schaltschrankbau. Die meisten Elektroniker-Berufe sind als Beschäftigung in Deutschland nicht reglementiert. Ausschlaggebend ist, was der konkrete Arbeitsplatz verlangt und ob jemand als verantwortliche Elektrofachkraft eingebunden werden soll. Diese Abgrenzung klären wir mit Ihrer Elektrofachkraft, bevor ein Elektromonteur eingeplant wird.
Bau und Ausbau

Bauhelfer, Maurer, Trockenbauer, Dachdecker und Fassadenkräfte. Bei Handwerkern aus der Ukraine prüfen wir die konkrete Baustellenerfahrung und die Systeme, mit denen bisher gearbeitet wurde. Das sagt mehr über die Eignung aus als die Berufsbezeichnung. Am Bau gelten zusätzlich die branchenspezifischen Regeln für Bau- und Ausbaugewerke, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit greifen und die Wahl des Vertragsmodells einschränken.
Darüber hinaus vermitteln wir ukrainische Arbeitnehmer in die technische Gebäudeausrüstung, wo Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärmonteure für die HKLS-Montage gesucht werden, sowie in die Zulieferindustrie, wo Montage- und Prüfarbeiten an Fertigungslinien im Bereich Automotive anfallen. Ob eine Stelle mit einem Helfer, einem angelernten Bediener oder einem ausgebildeten Handwerker besetzt wird, entscheidet sich an der Tätigkeit und nicht an der Berufsbezeichnung, die in der Anfrage steht. Lässt sich eine Position aus der Ukraine nicht besetzen, greifen wir auf polnische Fachkräfte und Personal aus Rumänien zurück. Innerhalb Osteuropas ist das in Produktion und Logistik häufig der schnellere Weg, weil dort die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt und die aufenthaltsrechtliche Vorprüfung von vornherein entfällt.
Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis: zwei verschiedene Ausgangslagen
Bei der Arbeitserlaubnis für Ukrainer in Deutschland werden die meisten Anbieter ungenau, weil hinter der Frage zwei rechtlich vollkommen unterschiedliche Fälle stehen. Ob Arbeiter aus der Ukraine bei Ihnen beschäftigt werden dürfen, hängt davon ab, welcher der beiden vorliegt. Wer sie vermischt, bekommt entweder ein unbrauchbares Angebot oder ein Beschäftigungsverhältnis, das einer Prüfung nicht standhält.
Fall 1: Die Person lebt bereits in Deutschland
Der Regelfall in unserer Personalvermittlung. Ukrainische Staatsangehörige, die nach Kriegsbeginn eingereist sind, haben in aller Regel eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung.
- Arbeiten ist möglich, wenn im Dokument „Erwerbstätigkeit erlaubt” eingetragen ist
- Eine Fiktionsbescheinigung mit diesem Eintrag kann für den Start ausreichen
- Keine gesonderte Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich
- Beschäftigung als Stammkraft oder als Leiharbeiter möglich
Nach der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung gelten Titel nach § 24 Abs. 1, die am 1. Februar 2026 gültig waren, einschließlich aller Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2027 fort, ohne dass eine Verlängerung im Einzelfall beantragt werden muss.
Fall 2: Die Person befindet sich noch in der Ukraine
Ein völlig anderer Weg. Wer eigens zur Arbeitsaufnahme einreist und nicht unter den Schutzstatus fällt, unterliegt den normalen Regeln für Drittstaatsangehörige.
- Erforderlich ist ein Arbeitsvisum beziehungsweise ein passender Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit
- Je nach Titel und Tätigkeit ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig
- Bei qualifizierter Beschäftigung spielt die Anerkennung des Berufsabschlusses eine zentrale Rolle
- Vorlaufzeit: Monate, nicht Wochen, samt Botschaftsterminen und Behördenwegen
- Seit 1. Januar 2026 gilt zusätzlich § 45c AufenthG: Der Arbeitgeber muss spätestens am ersten Arbeitstag in Textform auf die Beratung „Faire Integration” und die nächstgelegene Beratungsstelle hinweisen
Wir sagen offen, wenn dieser Weg für Ihren Bedarf zu lang ist. Für kurzfristige Besetzungen ist er praktisch nie die richtige Lösung.
Die häufigste Fehlentscheidung im Personalbüro: Auf der Karte steht ein abgelaufenes Datum, und der Betrieb lehnt ab oder beendet das Arbeitsverhältnis. Das ist in diesen Fällen falsch. Die Fortgeltung wirkt kraft Verordnung, ein neues Dokument wird dafür weder ausgestellt noch benötigt. Wer ein Ablaufdatum vor dem 4. März 2027 auf einem § 24-Titel sieht, muss die Fortgeltungsregelung mitprüfen und nicht das Papier für sich sprechen lassen.
Die Aussage, Ukrainer dürften in Deutschland generell ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, ist zu weit gefasst, auch wenn sie in dieser Form häufig zu lesen ist. Richtig ist: Wer den passenden Aufenthaltstitel mit dem Eintrag zur Erwerbstätigkeit besitzt, darf arbeiten, und wer ihn nicht besitzt, darf es nicht, unabhängig davon, wie dringend die Stelle ist.
Was Arbeitgeber vor der Beschäftigung von Ukrainern prüfen müssen
Die Verantwortung für die Prüfung liegt beim Arbeitgeber, nicht beim Vermittler und nicht beim Mitarbeiter. Wer eine Person ohne die erforderliche Berechtigung beschäftigt, riskiert ein Bußgeldverfahren, auch dann, wenn er in gutem Glauben gehandelt hat. Diese Punkte gehen wir vor jedem Einsatz mit Ihnen durch:
- Dokument im Original ansehen: Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung oder eine andere behördliche Bescheinigung; entscheidend ist, ob die Erwerbstätigkeit darin ausdrücklich gestattet ist
- Eintrag zur Erwerbstätigkeit lesen: entscheidend ist der konkrete Wortlaut, nicht die Art des Dokuments
- Gültigkeitsdauer im Kontext prüfen: bei § 24-Titeln gilt die gesetzliche Fortgeltung auch dann, wenn das aufgedruckte Datum bereits verstrichen ist
- Kopie zur Personalakte nehmen: der Arbeitgeber muss eine Kopie für die Dauer der Beschäftigung aufbewahren
- Tätigkeitsbezogene Auflagen beachten: manche Titel erlauben nur bestimmte Beschäftigungen oder Arbeitgeber
- Bei Zweifeln nachfragen: die zuständige Ausländerbehörde erteilt verbindliche Auskunft, wir nicht
Diese Prüfung dauert im Regelfall wenige Minuten und erspart Diskussionen, die Monate später sehr unangenehm werden können. Wir teilen Ihnen den vorgeprüften Aufenthalts- und Beschäftigungsstatus mit und legen die Nachweise bei, die für die Einstellung nötig und rechtlich übermittelbar sind. Sie müssen sie ansehen, aber nicht zusammensuchen. Diese Vorprüfung gehört bei uns zur Personalvermittlung dazu und wird nicht gesondert berechnet.
Direkteinstellung, Arbeitnehmerüberlassung oder Werkvertrag
Der Aufenthaltstitel klärt, ob jemand arbeiten darf. Welches Vertragsmodell dahintersteht, ist eine davon getrennte Frage, und beide müssen unabhängig voneinander stimmen. Für Arbeitnehmer aus der Ukraine kommen drei Wege in Betracht: die Direkteinstellung über unsere Personalvermittlung, die Zeitarbeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung und der Werkvertrag als projektbezogener Einsatz. Eine Entsendung aus der Ukraine selbst scheidet dagegen aus, weil die Dienstleistungsfreiheit nur zwischen Unternehmen im Binnenmarkt gilt.
| Modell | Wann es passt | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| Direkteinstellung | Dauerhafter Bedarf, eigene Stammbelegschaft, langfristige Bindung | Arbeitsvertrag direkt mit Ihrem Betrieb; wir übernehmen Auswahl und Vorprüfung über die Personalvermittlung in Festanstellung |
| Arbeitnehmerüberlassung | Auftragsspitzen, Vertretungen, Erprobung vor Übernahme | Zulässig bei passendem Arbeitsmarktzugang; der Einsatz läuft als Zeitarbeit über einen Verleiher mit AÜG-Erlaubnis, es gelten die vollen Regeln des Überlassungsmodells inklusive Equal Pay |
| Werkvertrag / projektbezogener Einsatz | Abgegrenztes Gewerk mit definiertem Ergebnis und eigener Führung | Setzt eine echte abgegrenzte Werkleistung voraus; bei Entsendung aus einem EU-Staat gelten Zusatzbedingungen |
Drei Missverständnisse begegnen uns dabei besonders häufig, und jedes einzelne kann teuer werden.
Für das Bauhauptgewerbe sperrt § 1b AÜG die Arbeitnehmerüberlassung. Sie ist dort grundsätzlich untersagt und nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen zulässig, die der Verleiher belegen können muss. Mit der Staatsangehörigkeit hat das nichts zu tun: Die Sperre trifft eine ukrainische Fachkraft genauso wie eine deutsche. Ein Angebot, das ukrainische Bauarbeiter für den Rohbau als unkomplizierte Zeitarbeit ausweist, ist ohne Prüfung dieser Ausnahme wertlos.
Eine A1-Bescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Das ist der gefährlichste Kurzschluss in diesem Bereich: Ein ukrainischer Mitarbeiter, der bei einem polnischen Unternehmen angestellt ist, kann nicht allein deshalb nach Deutschland entsandt werden, weil eine A1 vorliegt. Die A1 regelt ausschließlich, welches Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist. Bei Drittstaatsangehörigen, die von einem EU-Unternehmen entsandt werden, sind Aufenthaltsrecht und Dienstleistungserbringung gesondert zu prüfen; in bestimmten Konstellationen ist ein eigener Titel erforderlich. Eine Entsendung ukrainischer Mitarbeiter ist also nur über ein Unternehmen mit Sitz in der EU denkbar und auch dann nicht voraussetzungslos. Wie eine Entsendung aus einem EU-Staat sauber aufgesetzt wird, klären wir vor Vertragsschluss und nicht danach.
Ein ukrainisches Unternehmen kann in Deutschland nicht ohne Weiteres als Subunternehmer auftreten. Die Dienstleistungsfreiheit gilt im Binnenmarkt, nicht für Firmen mit Sitz in einem Drittstaat. Das Werkvertragsverfahren der Bundesagentur für Arbeit steht nur Unternehmen aus den dafür zugelassenen Drittstaaten offen, und die Ukraine gehört derzeit nicht dazu. Ein Betrieb aus Kyjiw oder Lwiw braucht für eine Werkleistung in Deutschland deshalb eine eigene aufenthalts- und gewerberechtliche Grundlage; ein unterschriebener Werkvertrag ersetzt sie nicht.
Ein in der EU ansässiger Subunternehmer kann seine Leistung dagegen grenzüberschreitend erbringen und dabei auch ukrainische Fachkräfte einsetzen. Voraussetzung ist eine echte eigene Geschäftstätigkeit und eine echte eigene Werkleistung. Ein Unternehmen, das im Ergebnis nur Personal weiterreicht, ist keine Lösung, sondern ein Fall für die Prüfung auf verdeckte Arbeitnehmerüberlassung.
Berufsabschlüsse und Sprachniveau von Fachkräften einschätzen

Die Berufsausbildung in der Ukraine ist anders aufgebaut als das deutsche duale System, was in der Praxis seltener stört als befürchtet. Eine formale Anerkennung ist nur dort Pflicht, wo der Beruf reglementiert ist. Für die meisten Helfer- und viele Facharbeitertätigkeiten in Produktion, Lager und Montage gilt das nicht; dort zählt die tatsächliche Qualifikation und nicht das Zertifikat.
Reglementiert sind etwa Pflegeberufe und bestimmte elektrotechnische Arbeiten. Im zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A kommt die Handwerksrolle hinzu, die aber an den ausübenden Handwerksbetrieb gebunden ist und nicht an den Handwerker, den Sie einstellen. Ist eine Anerkennung erforderlich, muss das Verfahren durchlaufen werden, und dafür sollten Sie Monate einplanen. Wir sagen das vor der Vermittlung, statt eine Kraft zu schicken, die die vorgesehene Aufgabe formal nicht übernehmen darf.
Sprachlich ist die Bandbreite groß. Ein Teil der Kräfte spricht solides Deutsch, viele beherrschen Baustellen- und Werkstattvokabular, andere kommen mit Englisch oder Russisch weiter. Bei Teams lösen wir das über einen deutschsprachigen Vorarbeiter, der die Kolonne führt und für Sie ansprechbar bleibt; bei Einzelvermittlungen filtern wir nach dem Niveau, das die Stelle tatsächlich verlangt. Pauschale Zusagen zu „guten Deutschkenntnissen” machen wir nicht, weil sie sich in der ersten Schicht ohnehin erledigen.
Ukrainische Fachkräfte von der Anfrage bis zum ersten Arbeitstag
Der Ablauf unserer Personalvermittlung aus der Ukraine unterscheidet sich in einem Punkt von der Vermittlung aus EU-Ländern: Die aufenthaltsrechtliche Prüfung steht vor der fachlichen Auswahl, nicht danach.
Bedarf und Rahmen klären
Tätigkeit, Einsatzort, Anzahl, Starttermin, Schichtmodell, und die Frage, welches Vertragsmodell für Ihren Betrieb überhaupt zulässig ist.
Status vorprüfen
Wir sichten Aufenthaltsdokumente und Arbeitsmarktzugang, bevor wir ein Profil weitergeben. Ungeklärte Fälle kommen gar nicht erst in die Vorauswahl.
Fachlich auswählen
Erst jetzt zählen Berufserfahrung, Zeugnisse, Verfahrensprüfungen und Sprachniveau, abgeglichen mit Ihrem konkreten Anforderungsprofil.
Vorstellen und entscheiden
Sie erhalten die Profile mit dem vorgeprüften Status, führen die Gespräche und prüfen die Dokumente im Original. Unterkunft und Anreise organisieren wir auf Wunsch mit.
Start und Fristen im Blick
Nach dem ersten Arbeitstag behalten wir die Ablaufdaten der Aufenthaltstitel im Auge und melden uns, bevor eine Frist für Sie relevant wird.
Je genauer die Anfrage, desto besser trifft die erste Auswahl. Hilfreich sind die konkrete Tätigkeit, der Einsatzort samt Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Schichtmodell und Starttermin, das gewünschte Vertragsmodell und die Nachweise, die in Ihrem Betrieb zwingend vorliegen müssen: Verfahrensprüfung, Staplerschein, Sicherheitsunterweisung. Diese Angaben kosten fünf Minuten und ersparen zwei Runden mit unpassenden Profilen.
FACH- UND HILFSKRÄFTE AUS DER UKRAINE
Arbeitskräfte aus der Ukraine anfragen
Schildern Sie kurz die Stelle: welche Arbeit anfällt, an welchem Ort, für wie viele Kräfte und ab wann. Wir klären Verfügbarkeit und Aufenthaltsstatus und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer konkreten Einschätzung zurück, auch dann, wenn sie lautet, dass ein Kandidat aus einem EU-Staat schneller startet.
Häufige Fragen zu Zeitarbeit und Leiharbeit aus der Ukraine
Vor dem ersten Einsatz stellen Personalverantwortliche und Geschäftsführer meist dieselben Fragen zu Arbeitserlaubnis, Vertragsmodell und Vorlaufzeit.
Dürfen Ukrainer in Deutschland ohne Weiteres arbeiten?
Nicht pauschal. Eine allgemeine Arbeitserlaubnis für alle ukrainischen Staatsangehörigen gibt es nicht. Entscheidend ist das Aufenthaltsdokument: Wer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt” besitzt, darf beschäftigt werden, ohne gesonderte Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Ohne diesen Eintrag darf er es nicht. Die Ukraine ist ein Drittstaat; die Freizügigkeitsregeln für Polen oder Rumänien lassen sich nicht übertragen.
Kann ich Mitarbeiter direkt aus der Ukraine nach Deutschland holen?
Das hängt von Aufenthaltsstatus, Qualifikation, Art der Beschäftigung und Rechtsgrundlage ab. Eine pauschale Zusage wäre unseriös. Wer eigens zur Arbeitsaufnahme einreist, braucht ein passendes Visum beziehungsweise einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, und je nach Konstellation ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Rechnen Sie mit einer Vorlaufzeit von Monaten. Für kurzfristigen Bedarf ist dieser Weg in der Praxis kaum geeignet.
Dürfen Leiharbeiter aus der Ukraine in deutschen Betrieben eingesetzt werden?
Ja, sofern der Arbeitsmarktzugang die Beschäftigung erlaubt. Dann ist auch ein Einsatz als Leiharbeitnehmer möglich. Zusätzlich gelten aber unverändert alle Regeln der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG, einschließlich Equal Pay und Überlassungshöchstdauer. Und im Bauhauptgewerbe bleibt die Überlassung nach § 1b AÜG grundsätzlich unzulässig; die Staatsangehörigkeit ändert daran nichts. Eine Zeitarbeitsfirma, die ukrainische Leiharbeitnehmer anbietet, muss dieselbe Erlaubnis vorweisen wie bei deutschen Beschäftigten. Lassen Sie sich die Erlaubnisurkunde zeigen.
Reicht eine A1-Bescheinigung für ukrainische Mitarbeiter eines Partnerbetriebs?
Nein. Die A1 regelt allein, welches Sozialversicherungsrecht gilt. Sie ist weder Arbeits- noch Aufenthaltserlaubnis. Wird ein Drittstaatsangehöriger von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland entsandt, sind Aufenthaltsrecht und Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung gesondert zu prüfen. Diese Konstellation klären wir immer vorab und nie nebenbei.
Vermitteln Sie auch ausgebildete Handwerker aus der Ukraine?
Ja. Handwerker aus der Ukraine sind neben Produktions- und Lagerkräften unser zweiter Schwerpunkt. Am häufigsten besetzen wir Maurer, Trockenbauer, Schweißer, Schlosser und Elektromonteure. Für die Praxis zählt weniger das Zertifikat als die nachweisbare Projekterfahrung mit dem System, das bei Ihnen verbaut wird: Ein Handwerker, der jahrelang mit anderen Plattensystemen oder Schweißverfahren gearbeitet hat, braucht eine Einarbeitung, die wir vorher ansprechen statt sie zu verschweigen.
Muss der Berufsabschluss in Deutschland anerkannt sein?
Nur in reglementierten Berufen. In den meisten Helfer- und vielen Facharbeitertätigkeiten in Produktion, Lager, Montage und Bau zählt die praktische Qualifikation, nicht das Zertifikat. Zwingend ist es in reglementierten Berufen, etwa in der Pflege. Bei Elektroberufen ist die Beschäftigung als solche in der Regel nicht reglementiert. Dort entscheidet, welche Qualifikation der Arbeitsplatz und der Arbeitsschutz verlangen, etwa die Einbindung als verantwortliche Elektrofachkraft. Wir prüfen das vor der Personalvermittlung und sagen es Ihnen, statt es Sie später herausfinden zu lassen.
Darf jemand mit abgelaufenem Datum auf dem Aufenthaltstitel arbeiten?
Bei Titeln nach § 24 Abs. 1 in aller Regel ja. Aufenthaltserlaubnisse, die am 1. Februar 2026 gültig waren, gelten samt Auflagen und Nebenbestimmungen kraft Verordnung bis zum 4. März 2027 fort, ohne dass ein Antrag gestellt oder ein neues Dokument ausgestellt wird. Das aufgedruckte Datum ist in diesen Fällen also nicht aussagekräftig. Betroffen sind ukrainische Staatsangehörige sowie bestimmte Staatenlose und Drittstaatsangehörige, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz genossen, und deren Familienangehörige. Im Zweifel gibt die zuständige Ausländerbehörde Auskunft.
Welche Unterlagen muss ich als Arbeitgeber aufbewahren?
Sie müssen sich das Aufenthaltsdokument vor Beschäftigungsbeginn im Original vorlegen lassen und eine Kopie für die Dauer der Beschäftigung aufbewahren. Halten Sie zusätzlich fest, auf welcher Grundlage die Beschäftigung zulässig ist, bei § 24-Titeln also den Hinweis auf die gesetzliche Fortgeltung bis zum 4. März 2027, damit bei einer Prüfung nicht das abgelaufene Kartendatum allein im Raum steht.
Wie schnell sind ukrainische Arbeitskräfte verfügbar?
Bei Kräften, die bereits in Deutschland leben und über einen gültigen Arbeitsmarktzugang verfügen, sind je nach Region und Profil ein bis drei Wochen realistisch. Spezialprofile mit Verfahrensprüfung oder Anerkennungspflicht brauchen länger. Eine Neueinreise aus der Ukraine ist zeitlich nicht damit vergleichbar. Ist der Starttermin nicht verschiebbar, prüfen wir parallel rumänische Fachkräfte und Kandidaten aus weiteren EU-Staaten, bei denen die aufenthaltsrechtliche Vorprüfung von vornherein entfällt.

