UNGARISCHE ARBEITSKRÄFTE · INDUSTRIE & AUTOMOTIVE · ELEKTRONIK · HANDWERK & BAU
Ungarn ist das einzige Land außerhalb Deutschlands, in dem alle drei deutschen Premiumhersteller produzieren: Audi in Győr, Mercedes-Benz in Kecskemét, BMW in Debrecen. Rund um diese Werke ist über zwei Jahrzehnte ein Netz aus mehreren hundert Zulieferern gewachsen, dazu in den letzten Jahren die Batteriezellfertigung und eine Elektronikindustrie, die inzwischen zu den größten Investitionsbereichen des Landes zählt.
Für einen deutschen Betrieb heißt das vor allem eines: Die Lebensläufe passen. Ungarische Arbeitskräfte aus diesem Umfeld kennen getaktete Linien, Prüfpläne, Reinraumregeln und Dreischichtbetrieb aus dem Arbeitsalltag und nicht aus einer Einweisung. Und weil Ungarn seit 2004 zur EU gehört und die Übergangsfristen im Mai 2011 ausgelaufen sind, braucht keiner dieser Kandidaten eine Arbeitserlaubnis. Zu klären ist vor einem Einsatz etwas anderes: wer anweist, wer haftet und wie lange der Einsatz überhaupt laufen darf.
Personalsuche in Ungarn für Produktion und Montage
Die Personalsuche in Ungarn beginnt bei uns nicht mit einer Anzeige, sondern mit der Frage, wo das gesuchte Profil überhaupt sitzt. Der ungarische Arbeitsmarkt ist regional sehr ungleich: Im Westen um Győr, Székesfehérvár und Kecskemét konkurrieren Sie mit den Werken selbst, im Osten und Nordosten um Debrecen, Miskolc und Nyíregyháza ist die Wechselbereitschaft deutlich höher und die Entfernung nach Deutschland spielt in der Entscheidung eine kleinere Rolle als der Verdienst.
Wir arbeiten deshalb mit Direktansprache in den Regionen, die zum Profil passen, und nicht mit landesweiten Ausschreibungen. Für Serienfertigung und Montage lassen sich so komplette Schichtteams zusammenstellen, für technische Positionen einzelne Kandidaten mit passender Anlagenerfahrung. Was am Ende zählt, sagen uns die Rückmeldungen: Unterkunft, Heimfahrtregelung und die Frage, ob nach der Probezeit eine feste Stelle wartet, entscheiden bei ungarischen Bewerbern häufiger als der reine Stundenlohn.
Zwei Wege führen von dort aus in Ihren Betrieb. Entweder übernimmt unsere Personalvermittlung den Weg in ein direktes Arbeitsverhältnis mit Ihnen, oder der Mitarbeiter kommt als Leiharbeitnehmer aus Ungarn über einen Verleiher zu Ihnen. Beides organisieren wir, aber Haftung, Kosten und zulässige Einsatzdauer fallen bei den zwei Wegen völlig unterschiedlich aus.
Nicht jede Anfrage endet übrigens bei ungarischen Kandidaten. Wenn ein Profil dort schwer zu bekommen ist, sagen wir das und schlagen ein anderes Herkunftsland vor, statt eine Suche zu verlängern, die niemandem hilft.
Zeitarbeit aus Ungarn und Arbeitnehmerüberlassung im AÜG-Rahmen
Drei Begriffe für denselben Vorgang: Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung meinen den Fall, dass ein Mitarbeiter beim Verleiher unter Vertrag steht und trotzdem in Ihrem Betrieb arbeitet, eingegliedert in Ihre Abläufe und nach Ihren Weisungen. Zeitarbeit aus Ungarn ist der schnellste Weg, wenn eine Linie kurzfristig doppelt besetzt werden muss oder ein Anlauf mehr Leute braucht als geplant.
Ausschlaggebend ist dabei der Verleiher, nicht der Mitarbeiter. Ein Unternehmen mit Sitz in Ungarn, das Arbeitnehmer nach Deutschland überlässt, braucht dafür eine deutsche Erlaubnis nach dem AÜG; die ungarische Zulassung genügt nicht. Die Bundesagentur für Arbeit bündelt diese Anträge nach Sitzland, für ungarische Verleiher ist die Agentur für Arbeit Kiel zuständig. Unsere Rolle endet bei Auswahl und Abstimmung, die Arbeitnehmerüberlassung führt der Verleiher durch. Ob eine Arbeitnehmerüberlassung aus Ungarn zulässig ist, hängt damit nicht am Mitarbeiter, sondern an dieser Erlaubnis.
Überlassungshöchstdauer und Kennzeichnung im Vertrag
Zwei Vorschriften werden in der Praxis am häufigsten übersehen, und beide treffen den Einsatzbetrieb. Die erste ist die Höchstdauer: Nach § 1 Abs. 1b AÜG darf derselbe Leiharbeitnehmer höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Entleiher überlassen werden. Unterbrechungen von mehr als drei Monaten setzen die Zählung zurück, und Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichende Grenzen festlegen, teilweise auch längere.
Die zweite betrifft den Vertrag selbst. § 1 Abs. 1 AÜG verlangt, dass die Überlassung im Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet und die überlassene Person vor Beginn konkret benannt wird. Wer diese beiden Formalien übergeht, verliert nicht nur eine Unterschriftszeile, sondern die Grundlage des ganzen Einsatzes.
Rechtsstand: September 2026. Angaben zu Erlaubnisverfahren, Höchstdauer und Vergütung geben den Stand zum genannten Zeitpunkt wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Automotive, Elektronik und Batterieproduktion als industrielle Schwerpunkte
Ungarn bringt ein Industrieprofil mit, das sich von den Nachbarländern unterscheidet. Neben der klassischen Fahrzeugfertigung sind in kurzer Zeit zwei Bereiche entstanden, für die es in Deutschland kaum erfahrene Bewerber gibt: Batteriezellfertigung und Elektronikproduktion. Genau dort liegt der Grund, warum sich der Blick nach Ungarn für bestimmte Positionen mehr lohnt als für andere.

Automotive und Fahrzeugbau
Arbeit nach Montageplan, Prüflehren im Griff, saubere Dokumentation und der Wechsel zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht: Das ist der Alltag in den ungarischen Werken und der Zulieferbetriebe daneben. Wir besetzen daraus Montagemitarbeiter, Produktionskräfte, Qualitätsprüfer, Kfz-Mechatroniker und Instandhalter. Bei Automotive-Personal fragen wir vorab Taktzeit, Prüfumfang und Anlagentyp ab, weil ein Prüfer aus der Karosseriefertigung nicht ohne Weiteres in die Elektronikprüfung passt.

E-Mobilität und Batterieproduktion
Rund um Debrecen, Göd und Iváncsa ist eine Zellfertigung entstanden, die es in dieser Dichte in Europa selten gibt. Für deutsche Betriebe ist das interessant, weil die Anforderungen dort andere sind als in der klassischen Serienfertigung: Trockenraum, Reinraumdisziplin, Umgang mit Elektrolyt und Zellstapeln, lückenlose Chargendokumentation. Anlagenbediener, Produktionskräfte, Instandhalter und Mitarbeiter der Qualitätskontrolle aus diesem Umfeld bringen Routinen mit, die sich sonst nur über Monate aufbauen lassen.

Elektronik und Elektrotechnik
Die Elektronikfertigung ist der zweite Bereich, in dem ungarische Bewerber häufig mehr Praxis mitbringen als der deutsche Arbeitsmarkt hergibt: SMT-Linien, Leiterplattenbestückung, Prüfplätze, Kabelkonfektion. Dazu kommt die Gebäude- und Anlagenseite mit Betriebselektrikern, Schaltschrankbauern und Fachkräften für Automatisierungstechnik. In der Elektrotechnik entscheidet allerdings nicht der Abschluss allein, sondern welche Verantwortung der Arbeitsplatz überträgt und welche Unterweisung Ihr Betrieb voraussetzt.
Facharbeiter aus Ungarn für Metall, Elektro und Instandhaltung
Neben den drei Leitbranchen fragen deutsche Betriebe bei uns vor allem technische Profile an, die überall knapp sind. Facharbeiter aus Ungarn kommen dabei häufig aus dem Maschinen- und Anlagenbau, der die Industrie des Landes neben der Fahrzeugfertigung trägt. Am häufigsten besetzen wir diese Positionen:

- Industriemechaniker und Anlagenmonteure für Neuaufbau, Umbau und Wartung
- Instandhalter für Linien mit hoher Taktbindung
- WIG- und MAG-Schweißer mit gültiger Verfahrensprüfung
- Rohrschweißer und Schweißer für den Anlagenbau
- Schlosser, Metallbauer und Stahlbaumonteure
- Maschinenbediener und Einrichter für Serienfertigung
- Betriebselektriker und Schaltschrankbauer
- Mitarbeiter für Qualitätskontrolle und Endprüfung
- Staplerfahrer, Kommissionierer und Materialversorger
- Maurer, Trockenbauer und Bauhelfer für Handwerk und Bau
Bei geprüften Schweißern und bei CNC-Fachkräften kommt es auf Verfahren, Werkstoff und Steuerung an, nicht auf die Berufsbezeichnung im Zeugnis. Die passenden Nachweise liegen Ihnen deshalb vor der Anreise vor.
Ungarn ist dabei nicht auf die Industrie beschränkt. Handwerker aus Ungarn setzen wir im Baugewerbe für Rohbau, Innenausbau und Sanierung ein, dazu Maurer, Trockenbauer, Maler, Fliesenleger, Fenster- und Türenmonteure sowie Bauhelfer für die Kolonnen. Auch in Lager und Produktionslogistik besetzen wir laufend Stellen, von Kommissionierern und Staplerfahrern bis zur Materialversorgung an der Linie. Der Unterschied zur Industrie liegt weniger im Profil als im Modell: Am Bau scheidet die Überlassung nach § 1b AÜG weitgehend aus, dort arbeiten wir mit Vergabe an einen Subunternehmer oder mit Direkteinstellung.
Wann sich Personalvermittlung aus Ungarn mehr lohnt als Zeitarbeit
Sobald eine Stelle dauerhaft besetzt bleiben soll, kippt die Rechnung zugunsten der Festanstellung. Bei der Personalvermittlung aus Ungarn schließt der Mitarbeiter den Arbeitsvertrag direkt mit Ihrem Betrieb, wir übernehmen davor Suche, Vorauswahl und Organisation und ziehen uns danach zurück. Diese Form der Arbeitsvermittlung endet mit der Unterschrift, nicht mit einer laufenden Abrechnung.
Grob gerechnet dreht sich das Verhältnis nach etwa einem Jahr: Für kurze Einsätze und schwankenden Bedarf ist Zeitarbeit aus Ungarn günstiger, für eine Position, die bleiben soll, fast immer die Festanstellung. Dazu kommt ein Punkt, den Kalkulationen selten enthalten: Nach 18 Monaten endet die Überlassung ohnehin, und dann steht die Entscheidung an, ob Sie den eingearbeiteten Mitarbeiter übernehmen oder neu anlernen.
Wer die Personalsuche in Ungarn von vornherein auf eine Festanstellung ausrichtet, sollte allerdings Kündigungsfristen einplanen. Wer als Instandhalter oder Zerspaner gefragt ist, sitzt selten ohne Arbeit zu Hause; zwischen Zusage und erstem Arbeitstag liegen deshalb häufig ein bis drei Monate.
Ungarische Firmen in Deutschland als Subunternehmer
Manche Anfragen löst ein Auftrag besser als zusätzliche Leute. Steht ein abgegrenzter Leistungsumfang fest, etwa ein Montageabschnitt, ein Stahlbaupaket oder eine definierte Elektroinstallation, lässt sich statt einzelner Leute ein ganzes Gewerk vergeben. Ungarische Firmen in Deutschland arbeiten regelmäßig auf dieser Grundlage, und die Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt verlangt dafür keine behördliche Genehmigung.
Melde- und Nachweispflichten entfallen deswegen nicht. In den Branchen des § 2a SchwarzArbG, zu denen das Baugewerbe gehört, ist die Anmeldung bei der Zollverwaltung vor Beginn der Arbeiten vorgeschrieben, dazu kommen Aufzeichnungspflichten und die Mitführung von Ausweisdokumenten auf der Baustelle. Vor jeder Vergabe an einen Subunternehmer klären wir außerdem, ob die Leistung überhaupt so beschrieben werden kann, dass eine fremde Kolonne sie ohne Ihre Einteilung abarbeitet.
Die Liste der Gewerke, in denen ungarische Subunternehmer bei uns arbeiten, ist kurz: Industriemontage, Stahlbau, Rohrleitungsbau, Elektroinstallation und Trockenbau. Für Linienbesetzung in der Serienfertigung ergibt ein Werkvertrag dagegen selten Sinn, weil sich die Leistung nicht vom laufenden Betrieb abgrenzen lässt. Dort führen Überlassung oder Personalvermittlung aus Ungarn schneller zum Ziel.
Woran Sie Werkvertrag und Leiharbeit unterscheiden
Die Abgrenzung entscheidet sich nicht am Vertragstext, sondern an der Praxis vor Ort. Prüfer des Zolls sehen sich an, wer die Leute einteilt, wer das Werkzeug stellt und wonach abgerechnet wird. Im Alltag unterscheiden sich die beiden Modelle an sechs Punkten:
| Kriterium | Werkvertrag mit einem Subunternehmer | Arbeitnehmerüberlassung |
|---|---|---|
| Gegenstand | ein abgegrenztes Gewerk oder Ergebnis | Arbeitszeit einzelner Mitarbeiter |
| Weisungsrecht | bleibt beim Auftragnehmer, meist über eine eigene Kolonnenführung | liegt bei Ihnen als Entleiher |
| Abrechnung | nach Position, Aufmaß oder Pauschale | nach geleisteten Stunden |
| Erlaubnis | keine AÜG-Erlaubnis erforderlich | deutsche AÜG-Erlaubnis zwingend |
| Zeitliche Grenze | durch den Leistungsumfang bestimmt | 18 Monate nach § 1 Abs. 1b AÜG |
| Haftung | Gewährleistung für das erbrachte Werk | keine Gewährleistung, dafür Auswahl- und Aufsichtspflichten |
Kippt die Einordnung, hat das für Ihren Betrieb spürbare Folgen. Teilen Sie die Leute selbst ein, rechnen nach Stunden ab und planen das Personal in Ihre Schichten ein, liegt Arbeitnehmerüberlassung vor, unabhängig davon, was auf dem Vertrag steht. Für ungarische Subunternehmer gilt dieser Maßstab genauso wie für deutsche.
Warum die Kennzeichnung im Vertrag so wichtig ist: Fehlt die ausdrückliche Bezeichnung als Arbeitnehmerüberlassung oder die Benennung der überlassenen Person, ist der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 AÜG unwirksam. Nach § 10 Abs. 1 AÜG gilt dann ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und dem Mitarbeiter als zustande gekommen. Eine vorsorglich beantragte Erlaubnis rettet diese Konstellation seit 2017 nicht mehr.
Entsendung, A1 und Nachweise im grenzüberschreitenden Einsatz
Die Entsendung aus dem EU-Ausland ist keine Vertragsform, sondern eine Beschreibung der Lage: Ein Mitarbeiter eines ungarischen Unternehmens ist vorübergehend bei Ihnen im Einsatz. Dahinter steht stets ein weiteres Rechtsverhältnis: Entweder erbringt der entsendende Betrieb eine Werk- oder Dienstleistung, oder er überlässt Ihnen Arbeitnehmer. Was davon zutrifft, bestimmt Erlaubnispflicht und Haftung.
Die A1-Bescheinigung klärt allein die Frage, welchem Sozialversicherungsrecht die Person unterliegt; Arbeitserlaubnis oder Qualifikationsnachweis ist sie nicht. Beantragen Sie sie so rechtzeitig, dass sie am ersten Arbeitstag vorliegt, und führen Sie bis dahin den Antragsnachweis mit. Diese Unterlagen halten wir vor jedem Einsatz zusammen:
- Ausweisdokument im Original, nicht als Kopie
- A1-Bescheinigung bei Entsendung aus Ungarn
- Versicherungsnummer und Steuer-Identifikationsnummer bei Direkteinstellung
- AÜG-Erlaubnis des Verleihers, mit Blick auf die Gültigkeitsdauer
- Vertrag mit ausdrücklicher Kennzeichnung der Überlassung und Benennung der Person
- Verfahrensprüfungen, Staplerschein und Unterweisungen, soweit der Arbeitsplatz sie verlangt
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für ungarische Arbeitskräfte genauso wie für alle anderen Arbeitnehmer in Deutschland, seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde und ab dem 1. Januar 2027 14,60 Euro. In einzelnen Branchen liegen die Mindestlöhne höher, in der Zeitarbeit ebenfalls.
So prüfen wir Fachkräfte vor der Vermittlung
Am Anfang jeder Personalbeschaffung steht bei uns das Fachgespräch, und zwar in der Muttersprache, weil sich Berufspraxis nur so ehrlich abfragen lässt. Wir fragen nach Anlagen, Steuerungen und Verfahren, nicht nach Berufsbezeichnungen, und tragen die Antworten so ins Profil ein, dass Sie vor dem Gespräch sehen, worauf Sie sich verlassen können.
Beim Sprachniveau bleiben wir bei dem, was nachprüfbar ist. Ein Teil der Bewerber spricht durch frühere Einsätze in Deutschland oder Österreich solides Deutsch, viele beherrschen Werkstattvokabular, in Automotive und Elektronik kommt häufig Englisch dazu. Bei Teams stellen wir einen deutschsprachigen Vorarbeiter als festen Ansprechpartner dazu, statt Sprachkenntnisse schönzurechnen.
Sie bekommen am Ende wenige passende Kandidaten statt eines Stapels, dazu eine Einschätzung, wo wir Risiken sehen. Manchmal lautet sie, dass eine Personalvermittlung aus Ungarn für dieses Profil der langsamere Weg ist: slowakische Fachkräfte haben ein sehr ähnliches Automotive-Profil, und für Handwerk und Bau sind Arbeitskräfte aus Rumänien oft die naheliegendere Wahl.
FACHKRÄFTE, MONTEURE UND SCHICHTTEAMS AUS UNGARN
Personal aus Ungarn anfragen
Sagen Sie uns, welche Tätigkeit zu besetzen ist, an welchem Standort, ab wann und in welchem Schichtmodell. Wir prüfen die Verfügbarkeit und sagen Ihnen, welches Vertragsmodell für diese Stelle trägt.
Häufige Fragen zu Zeitarbeit, Werkvertrag und Vermittlung
Dürfen wir ungarische Mitarbeiter ohne Genehmigung beschäftigen?
Nein. Ungarn gehört seit 2004 zur EU, die Übergangsfristen sind im Mai 2011 ausgelaufen. Für den Zugang zum Arbeitsmarkt braucht es weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; ein gültiger Personalausweis oder Reisepass weist die EU-Staatsangehörigkeit nach. Ungarische Mitarbeiter in Deutschland unterliegen damit denselben Regeln wie inländische Beschäftigte, die üblichen Anmeldungen zur Sozialversicherung und die steuerlichen Pflichten inbegriffen.
Reicht die ungarische Zulassung eines Verleihers für einen Einsatz bei uns?
Nein. Für den Einsatz in Deutschland gilt deutsches Recht: Ein Verleiher mit Sitz im EU-Ausland braucht dieselbe AÜG-Erlaubnis wie ein deutscher. Anträge von Unternehmen mit Sitz in Ungarn bearbeitet die Agentur für Arbeit Kiel.
Fehlt sie, trifft es nicht nur den Verleiher. Ihr Betrieb haftet mit, Beitragsnachforderungen kommen hinzu, und mit dem eingesetzten Leiharbeitnehmer kann kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zu Ihnen entstehen. Lassen Sie sich die Erlaubnis deshalb vor dem ersten Arbeitstag vorlegen und achten Sie auf ihre Gültigkeitsdauer.
Wie lange darf ein Leiharbeitnehmer aus Ungarn bei uns bleiben?
Die gesetzliche Grenze liegt bei 18 aufeinanderfolgenden Monaten beim selben Entleiher. Eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten setzt die Zählung zurück, und Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichende Höchstdauern vorsehen. Wer über diesen Zeitraum hinaus plant, sollte früh entscheiden, ob die Stelle in eine Festanstellung übergeht.
Rechnet sich ein Leiharbeitnehmer aus Ungarn gegenüber einer Festanstellung?
Nur bedingt, weil beide Zahlen unterschiedliche Dinge abbilden. Im Stundenverrechnungssatz der Überlassung stecken Lohn, Sozialabgaben, Ausfallzeiten und die Marge des Verleihers; für den Mitarbeiter selbst gilt die Lohnuntergrenze der Zeitarbeit, seit dem 1. September 2026 15,33 Euro brutto je Stunde. Bei der Personalvermittlung fällt einmalig ein Honorar an, danach tragen Sie die vollen Personalkosten.
Beide Varianten rechnen wir für Ihre Stelle durch, bevor Sie sich festlegen.
Vermitteln Sie auch für Batteriefertigung und Elektronikproduktion?
Ja, und das ist einer der Gründe, warum sich Ungarn für diese Anfragen anbietet. Anlagenbediener, Instandhalter und Prüfkräfte aus der Zell- und Elektronikfertigung bringen Trockenraum-, Reinraum- und Dokumentationsroutinen mit, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt schwer zu finden sind.
Woran erkennen wir, dass ein Werkvertrag in Wirklichkeit Überlassung ist?
An drei Punkten im Alltag: Wer teilt die Leute ein, wonach wird abgerechnet, und wessen Werkzeug und Material stehen auf der Fläche. Wenn Sie die Kolonne selbst disponieren, nach Stunden bezahlen und die Mitarbeiter in Ihrer Schichtplanung führen, ist es eine Überlassung, gleichgültig wie der Vertrag überschrieben ist.
Die Folgen trägt dann überwiegend Ihr Betrieb: Beitragsnachforderungen, Bußgelder und im ungünstigen Fall ein Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes mit dem eingesetzten Mitarbeiter. Deshalb gehen wir die Abgrenzung vor der Vergabe durch und nicht erst, wenn geprüft wird.

