Arbeitnehmerüberlassung aus Polen für Industrie, Produktion und Logistik

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ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG POLEN & OSTEUROPA

Wenn ein Auftrag früher startet als geplant, eine Schicht ausfällt oder die Saison anzieht, hilft keine monatelange Personalsuche. Für solche Situationen gibt es die Arbeitnehmerüberlassung: Wir stellen Ihnen Personal aus Polen und weiteren Ländern Osteuropas für einen befristeten Einsatz zur Verfügung, während der Arbeitsvertrag bei uns als Verleiher bleibt und Sie im Betrieb die fachliche Weisung übernehmen.

Im Alltag hören Sie dafür meist andere Wörter. Zeitarbeit, Leiharbeit und Personalleasing sind Synonyme; rechtlich handelt es sich immer um dieselbe Vertragsform, und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kennt dafür nur einen Begriff. Wer polnische Leiharbeiter sucht, meint damit in aller Regel genau diese Konstruktion, betrachtet sie aber aus der operativen Perspektive des Einsatzbetriebs statt aus der vertraglichen.

Der Schwerpunkt liegt auf Polen, weil der Markt in Industrie, Produktion, Logistik und Montage besonders tief ist. Arbeitskräfte aus Polen bringen in diesen Bereichen die Praxis mit, die sich sofort einsetzen lässt. Reicht der polnische Markt für ein Profil nicht aus, greifen wir auf Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa insgesamt zurück, also auf Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Rumänien und das Baltikum. Fachkräfte aus Osteuropa unterliegen als EU-Bürger der Arbeitnehmerfreizügigkeit; bei Drittstaatsangehörigen prüfen wir zusätzlich die aufenthalts- und beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen, etwa bei ukrainischen Fachkräften, deren Arbeitsmarktzugang auf einem eigenen Aufenthaltstitel beruht.

Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung für Ihren Betrieb?

Arbeitnehmerüberlassung, Bedeutung in einem Satz: Ein Verleiher überlässt eigene Arbeitnehmer einem anderen Unternehmen, dem Entleiher, zur Arbeitsleistung. Das Besondere daran ist die Aufteilung der Rollen: Der Arbeitsvertrag besteht zwischen Verleiher und Arbeitnehmer, die fachliche Weisung im Tagesgeschäft liegt beim Entleiher. Genau diese Eingliederung in einen fremden Betrieb unter fremder Weisung ist das gesetzliche Merkmal, das die Überlassung von anderen Formen der Zusammenarbeit unterscheidet.

Für Sie als Entleiher heißt das praktisch: Sie planen die Person wie ein eigenes Teammitglied ein, tragen aber weder Lohnabrechnung noch Kündigungsrisiko. Endet der Bedarf, endet der Einsatz.

Modell Arbeitgeber Weisungsrecht Typischer Einsatz
Arbeitnehmerüberlassung Verleiher Entleiher Befristete personelle Verstärkung im eigenen Betrieb
Werkvertrag Auftragnehmer Auftragnehmer Eigenständig erbrachte, abgegrenzte Leistung
Personalvermittlung Ihr Unternehmen Ihr Unternehmen Direkte Anstellung nach der Auswahl

Die Abgrenzung ist keine Formsache. Wer eine Leistung als Werkvertrag abrechnet, die tatsächlich unter fremder Weisung erbracht wird, riskiert die Einordnung als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, mit allen Folgen für beide Vertragsparteien.

Vorteile für Unternehmen bei schwankender Auslastung

Unternehmer im Gespräch mit Personal aus Polen im BetriebDie Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung zeigen sich zuerst beim Faktor Zeit. Wenn Aufträge anziehen, ein Projekt anläuft oder mehrere Krankmeldungen zusammenfallen, entscheidet nicht die perfekte Besetzung, sondern die schnelle. Eine Überlassung greift dort, wo eine reguläre Stellenbesetzung Wochen bis Monate braucht.

Der zweite Grund ist Planbarkeit. Sie decken Bedarf, ohne jede offene Position dauerhaft besetzen zu müssen. Das ist besonders dann wertvoll, wenn die Auftragslage schwankt, Saisonspitzen auftreten oder eine Qualifikation nur für ein bestimmtes Projekt gebraucht wird. Aus einem festen Kostenblock wird eine Größe, die Sie an den tatsächlichen Bedarf anpassen.

Der dritte Grund wird oft unterschätzt: Ein Einsatz über mehrere Monate zeigt, ob jemand fachlich und menschlich in Ihr Team passt. Wenn ja, lässt sich daraus eine dauerhafte Zusammenarbeit entwickeln. Dann wechseln wir das Modell und die Person wird über eine klassische Personalvermittlung direkt bei Ihnen angestellt.

Schnelle Verfügbarkeit

Geeignet für Unternehmen, die offene Stellen oder kurzfristige Ausfälle ohne lange Wartezeiten überbrücken müssen.

Planbare Entlastung

Hilfreich bei saisonalen Schwankungen, Auftragsspitzen und zeitkritischen Projekten mit zusätzlichem Personalbedarf.

Flexible Teamgröße

Teams lassen sich je nach Auftragslage, Projektphase oder betrieblichen Anforderungen gezielt erweitern.

Kein eigenes Arbeitsverhältnis

Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und die arbeitsvertraglichen Hauptpflichten bleiben beim Verleiher. Gesetzliche Pflichten des Entleihers im Einsatzbetrieb bleiben davon unberührt.

Diese Kombination macht das Modell überall dort attraktiv, wo Bedarf schneller entsteht, als er sich dauerhaft decken lässt.

Einsatzbereiche für Personal aus Polen und Osteuropa

Personal aus Osteuropa wird vor allem dort angefragt, wo die Auslastung schwankt. Das Modell wirkt am stärksten in arbeitsintensiven Bereichen, also dort, wo eine fehlende Person sofort auf Termine, Schichtpläne oder den Warenfluss durchschlägt.

Industrie und Produktion

Mitarbeiter aus Polen in Industrie und Produktion

Wenn Schichten besetzt, Produktionsspitzen abgefedert oder interne Ausfälle kompensiert werden müssen, schafft eine Überlassung gezielt Entlastung. Die Profile für Fertigung und Maschinenumfeld beschreiben wir unter Produktion.

Logistik und Lager

Mitarbeiter aus Polen in Logistik und Lager

Hier schwankt der Bedarf am stärksten: Saisonspitzen, Lieferdruck und zusätzliche Wareneingänge bringen bestehende Teams schnell an ihre Grenzen. Die Rollen von Lager und Kommissionierung unterscheiden sich dabei in Taktung und Einarbeitungszeit deutlich.

Montage und technische Einsätze

Mitarbeiter aus Polen bei Elektro HKLS und Montage

Bei Anlagenmontagen, Elektroarbeiten und HKLS-nahen Tätigkeiten zählt schnelle Verstärkung vor Ort; größere Vorhaben laufen über die Industriemontage. Bei Elektroarbeiten prüfen wir zusätzlich, ob die vorgesehene Tätigkeit von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden muss.

Bau und Ausbau

Bauarbeiter aus Polen bei Ausbauarbeiten auf Baustelle

Hier greift die Sperre des § 1b AÜG, sobald der Einsatzbetrieb dem Baugewerbe zuzuordnen ist. Häufig ist ein Werkvertrag mit einem eigenständigen Subunternehmer der tragfähigere Weg als eine Überlassung.

Weil viele Profile branchenübergreifend einsetzbar sind, lässt sich Personal dort einplanen, wo der Engpass gerade am größten ist.

Welche Fachkräfte und Mitarbeiter eingesetzt werden können

In der Praxis suchen Unternehmen keine abstrakten Qualifikationsstufen, sondern jemanden für eine konkrete Aufgabe ab einem bestimmten Montag. Je nach Bereich reicht die Spanne von angelernten Hilfskräften bis zu geprüften Facharbeitern mit dokumentierten Qualifikationen.

Metall

  • Schweißer
  • Schlosser
  • Monteure
  • Metallbauer

Für technische Arbeiten, Montageeinsätze und projektbezogene Verstärkung im Metallbereich.

Elektro

  • Elektriker
  • Elektroinstallateure
  • Montagehelfer
  • Serviceteams

Für Installations-, Umbau- oder Montageprojekte unter Zeitdruck; die erforderliche Fachkunde prüfen wir vorab.

Produktion

  • Maschinenbediener
  • Produktionsmitarbeiter
  • Verpackung
  • Linienunterstützung

Für Schichtbetrieb, steigende Auslastung und kurzfristige Produktionsspitzen.

Logistik

  • Lagerpersonal
  • Kommissionierer
  • Staplerfahrer
  • Versandunterstützung

Überall dort, wo Abläufe im Lager, Umschlag oder Versand stabilisiert werden müssen.

Montage & Anlagen

  • Montageteams
  • Installationshelfer
  • Technische Unterstützung
  • Projektpersonal

Für zusätzliche Kapazitäten bei Anlagen-, Umbau- und Kundenprojekten.

Hilfs- und Anlernkräfte

  • Produktionshelfer
  • Lagerhelfer
  • Verlader
  • Reinigungs- und Sortierkräfte

Für operative Aufgaben mit kurzer Einarbeitung und hohem Wiederholungsanteil.

Welche Profile im Einzelfall verfügbar sind, hängt von Zeitraum, Einsatzort und Qualifikationsanforderung ab. Das klären wir vor der Zusage, nicht danach.

Grenzen der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe

Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe unterliegt besonders engen Grenzen; auch bei anderen Betrieben des Baugewerbes muss die Einordnung vor dem Einsatz geprüft werden. Dieser Punkt entscheidet häufiger über ein Projekt als Verfügbarkeit oder Preis, und er wird regelmäßig zu spät geprüft.

Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes ist für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, nach § 1b AÜG grundsätzlich unzulässig. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, etwa zwischen Betrieben des Baugewerbes bei entsprechender tarifvertraglicher Grundlage. Ob eine solche Ausnahme greift, muss vor dem konkreten Einsatz geprüft werden. Maßgeblich sind der Betrieb beziehungsweise die Betriebsabteilung und die tatsächlich ausgeführten Arbeiten, nicht die Bezeichnung des Projekts.

Ob ein Betrieb dazugehört, entscheidet nicht der Name des Gewerks, sondern die Arbeitszeit: Erbringen die gewerblichen Beschäftigten überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Abs. 2 SGB III, gilt der Betrieb als Baubetrieb. Betroffen sind vor allem Firmen des Bauhauptgewerbes, dazu Dachdecker, Gerüstbau sowie Garten- und Landschaftsbau. Bestimmte Installations- und Ausbaugewerke nimmt die Baubetriebe-Verordnung ausdrücklich aus, darunter das Installationsgewerbe mit Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallation sowie das Maler- und Lackiererhandwerk, soweit dort nicht überwiegend Bauleistungen erbracht werden. Entscheidend bleibt die tatsächliche betriebliche Tätigkeit.

Die Ausnahmen knüpfen an die Tarifbindung an. Baubetriebe dürfen untereinander überlassen, wenn der Verleiher seit mindestens drei Jahren denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen unterliegt. Für Betriebe aus dem Europäischen Wirtschaftsraum genügt es, dass sie seit drei Jahren überwiegend Tätigkeiten im Geltungsbereich derselben Tarifverträge ausüben wie der Entleiher. Ein polnisches Bauunternehmen mit dieser Historie kann damit unter die Ausnahme des § 1b AÜG fallen; die übrigen Voraussetzungen des Gesetzes, insbesondere die erforderliche Erlaubnis, bleiben davon unberührt.

Das bedeutet nicht, dass wir für Bauvorhaben kein Personal stellen. Es bedeutet, dass wir dort in vielen Fällen ein anderes Modell wählen und ein eigenständig organisiertes Subunternehmer-Team im Werkvertrag stellen. Welche Gewerke wir auf diesem Weg abdecken, steht im Bereich Baugewerbe.

Wer eine unzulässige Überlassung als Werkvertrag deklariert, löst das Problem übrigens nicht, sondern verschärft es. Die rechtliche Einordnung folgt der tatsächlichen Durchführung, nicht der Überschrift des Vertrags.

Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung im Vergleich

Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung lösen andere Personalbedarfe als ein Werkvertrag. Wer kurzfristig Kapazität im eigenen Betrieb braucht und selbst anweisen will, ist bei der Überlassung richtig. Wer ein abgegrenztes Gewerk vergeben und ein fertiges Ergebnis abnehmen möchte, braucht einen echten Werkvertrag. Wer eine Stelle dauerhaft besetzen will, sucht eine Vermittlung.

Kriterium Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag Personalvermittlung
Weisungsrecht Bei Ihnen als Entleiher Beim Auftragnehmer Bei Ihnen als Arbeitgeber
Arbeitsverhältnis Mit dem Verleiher Mit dem Auftragnehmer Mit Ihrem Unternehmen
Abgerechnet wird Einsatzzeit Das vereinbarte Werk Die erfolgreiche Besetzung
Einsatzdauer Befristet, Höchstdauer beachten Projektbezogen Unbefristet oder befristet
Typischer Anlass Ausfall, Spitze, Saison Abgrenzbares Gewerk Dauerhaft offene Stelle

Entscheidend ist nicht, welches Modell im Vertrag steht, sondern wie der Einsatz tatsächlich abläuft. Wer eigenständig organisierte Teams beauftragt, aber täglich selbst Aufgaben zuteilt, führt faktisch eine Überlassung durch.

Bei einer grenzüberschreitenden Überlassung kann zugleich eine Entsendung im europarechtlichen Sinn vorliegen; die Entsenderichtlinie nennt die Überlassung durch ein Leiharbeitsunternehmen ausdrücklich als einen ihrer Fälle. Die Entsendung ist deshalb kein eigenständiges Vertragsmodell neben Überlassung oder Werkvertrag, sondern beschreibt die grenzüberschreitende Organisation des Einsatzes. Für die Abgrenzung der Modelle bleiben Weisungsrecht, Eingliederung und die tatsächlich geschuldete Leistung entscheidend. Wer als Unternehmen mit Sitz im Ausland Arbeitnehmer nach Deutschland überlässt, braucht dafür die deutsche Erlaubnis nach dem AÜG.

Wovon der Stundensatz abhängt

Die Kosten der Arbeitnehmerüberlassung hängen von mehreren Größen ab, deshalb wäre eine pauschale Zahl unseriös. Den größten Einfluss hat die Qualifikation: Ein angelernter Produktionshelfer und ein geprüfter Schweißer liegen weit auseinander. Dazu kommen Schichtmodell und Zuschläge, die Einsatzdauer, die Anzahl der Personen und die Frage, ob Unterkunft und Anreise organisiert werden müssen.

Wichtig zu wissen: Der Stundensatz enthält bereits Lohn, Sozialabgaben, Urlaubs- und Krankheitsansprüche sowie den Verwaltungsaufwand. Sie zahlen geleistete Stunden, nicht ein volles Beschäftigungsverhältnis mit allen Nebenkosten. Genau darin liegt der wirtschaftliche Unterschied zur Festanstellung. Wer die Kosten der Arbeitnehmerüberlassung mit einem Bruttolohn vergleicht, vergleicht deshalb zwei verschiedene Dinge.

Ein belastbares Angebot bekommen Sie, sobald Tätigkeit, Zeitraum und Umfang feststehen.

Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, AÜG und Equal Pay

Die Voraussetzungen der Arbeitnehmerüberlassung lassen sich für Unternehmen auf vier Punkte verdichten. Wir prüfen sie vor jeder Zusage.

  • Erlaubnis. Der Verleiher benötigt die nach dem AÜG erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Ohne sie ist der Überlassungsvertrag unwirksam, und es droht die Einordnung als Arbeitsverhältnis beim Entleiher.
  • Überlassungsvertrag. Der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher wird in Textform geschlossen und muss die Überlassung ausdrücklich als solche bezeichnen. Die konkrete Person ist zu konkretisieren.
  • Gleichstellungsgrundsatz und Equal Pay. Nach § 8 AÜG haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammbeschäftigter, einschließlich des Entgelts, und zwar ab dem ersten Einsatztag. Ein einschlägiger Tarifvertrag kann beim Arbeitsentgelt für die ersten neun Monate abweichen; eine längere Abweichung ist nur unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 AÜG mit stufenweiser Heranführung und längstens bis zum 15. Einsatzmonat zulässig.
  • Überlassungshöchstdauer. Derselbe Leiharbeitnehmer darf demselben Entleiher grundsätzlich nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden, soweit keine zulässige tarifvertragliche Abweichung greift.

Bei grenzüberschreitenden Einsätzen kommt die sozialversicherungsrechtliche Seite hinzu. Die A1-Bescheinigung ist dabei kein Qualifikationsnachweis und auch keine pauschale Bestätigung der Sozialversicherung, sondern belegt, welches Sozialversicherungsrecht für den konkreten Einsatz gilt. Ob sie erforderlich ist und wer sie beantragt, klären wir fallbezogen.

Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung Schritt für Schritt

Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung aus Polen und anderen EU-Staaten müssen Vertrag, Meldungen und sozialversicherungsrechtliche Nachweise vor dem Einsatz zusammenspielen. Vom ersten Telefonat bis zum Arbeitsbeginn sind es vier Schritte. Wie lange sie dauern, hängt vor allem davon ab, wie genau der Bedarf beschrieben ist.

Bedarf klären

Tätigkeit, Qualifikation, Einsatzort, Zeitraum und Schichtmodell, dazu die Frage, ob Ihr Betrieb unter die Bauregelung fällt.

Profile auswählen

Wir schlagen passende Mitarbeiter vor und stimmen Erfahrung, Sprachniveau und Verfügbarkeit mit Ihnen ab.

Formalitäten vorbereiten

Überlassungsvertrag und erforderliche Meldungen bereiten wir vor Einsatzbeginn vor. Die A1-Bescheinigung wird, soweit einschlägig, beantragt und kann nach den sozialversicherungsrechtlichen Regeln auch nachträglich ausgestellt werden.

Einsatz begleiten

Sie haben einen festen Ansprechpartner; Verlängerung, Austausch oder Aufstockung klären wir im laufenden Einsatz.

Der administrative Aufwand bleibt für Sie begrenzt: Lohnabrechnung, Meldungen und arbeitsvertragliche Pflichten liegen bei uns als Verleiher, während Sie die einsatzbezogenen Pflichten im eigenen Betrieb erfüllen.

Personalbedarf mit Arbeitnehmerüberlassung aus Polen decken

Je genauer Sie den Bedarf beschreiben, desto schneller erhalten Sie eine konkrete Einschätzung. Hilfreich sind Tätigkeit und Qualifikation, Einsatzort und Zeitraum, die Zahl der benötigten Personen sowie das Schichtmodell. Steht noch nicht alles fest, klären wir die offenen Punkte im Gespräch.

Kurzfristigen Personalbedarf flexibel decken

Unternehmer fragt Personal aus Polen gezielt an

Sie brauchen zusätzliche Kapazität für Industrie, Produktion, Logistik oder Montage, befristet, planbar und ohne eigenes Arbeitsverhältnis mit den eingesetzten Mitarbeitern? Beschreiben Sie uns kurz die Aufgabe und den Zeitraum.

  •  schnelle Reaktion
  •  passende Einsatzprofile
  •  AÜG-konform vorbereitet
  •  Begleitung im Einsatz

Jetzt Personal anfragen

Ob am Ende eine Überlassung, ein Werkvertrag oder eine Vermittlung passt, sagen wir Ihnen offen, auch dann, wenn das Modell ein anderes ist als das, mit dem Sie angefragt haben.

Rechnen Sie bei einem grenzüberschreitenden Einsatz mit einem Vorlauf, der von der Vorbereitung abhängt und nicht von der Verfügbarkeit. Stehen Tätigkeit, Einsatzort, Zeitraum und die Einordnung des Einsatzbetriebs fest, lassen sich Vertrag, Meldungen und Nachweise in wenigen Tagen aufsetzen.

Wenn Sie noch nicht wissen, welches Modell zu Ihrem Fall gehört, ist das kein Hindernis. Beschreiben Sie die Aufgabe so, wie sie im Betrieb tatsächlich abläuft: wer anweist, wer das Ergebnis abnimmt und wie lange der Bedarf besteht.

Häufige Fragen zu Überlassungsvertrag, Dauer und Kosten

Braucht ein Verleiher mit Sitz in Polen eine deutsche Erlaubnis?

Bei erlaubnispflichtiger Überlassung nach Deutschland ja, unabhängig vom Firmensitz. Anträge bearbeiten je nach Sitzstaat des Verleihers die Agenturen für Arbeit in Nürnberg, Kiel und Düsseldorf; dort lässt sich im Zweifel auch erfragen, ob eine Erlaubnis besteht. Lassen Sie sich den Nachweis vor dem ersten Einsatztag zeigen, nicht nach der ersten Rechnung.

Wie lange darf dieselbe Person bei uns eingesetzt werden?

Grundsätzlich 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Entleiher, soweit kein einschlägiger Tarifvertrag eine abweichende Dauer zulässt. Liegen zwischen zwei Einsätzen nicht mehr als drei Monate, werden die vorherigen Zeiten vollständig angerechnet. Eine kurze Pause setzt die Uhr also nicht zurück.

Woran erkennt eine Prüfung eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung?

An der gelebten Praxis, nicht am Vertragstext. Geprüft wird, wer die Aufgaben des Tages verteilt, wer über Pausen und Schichtwechsel entscheidet und ob am Ende ein abnahmefähiges Ergebnis oder schlicht Arbeitszeit geliefert wurde. Auffällig sind auch Stundenzettel, die Ihr Meister abzeichnet.

Was gehört in den Überlassungsvertrag?

Der Vertrag bedarf der Textform und muss die Arbeitnehmerüberlassung ausdrücklich bezeichnen; vor dem Einsatz ist die Person unter Bezugnahme auf den Vertrag zu konkretisieren. Nach § 12 AÜG erklärt der Verleiher, dass er die Erlaubnis besitzt, und der Entleiher gibt die Merkmale der Tätigkeit, die erforderliche berufliche Qualifikation sowie die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vergleichbarer Stammbeschäftigter an. Einsatzort, Zeitraum und Weisungsbefugnis sind keine gesetzlichen Pflichtangaben, gehören praktisch aber ebenso eindeutig geregelt.

Gilt Equal Pay auch für Arbeitskräfte aus Polen?

Ja, die Herkunft ändert nichts am Gleichstellungsgrundsatz und an den in Deutschland geltenden Mindest- und Tarifvorgaben. Maßgeblich sind die Bedingungen vergleichbarer Stammbeschäftigter in Ihrem Betrieb. Für die Kalkulation zählen deshalb vor allem Tarifbindung, Einsatzdauer, Branchenzuschläge und das maßgebliche Vergleichsentgelt.

Welche Zuschläge können den Stundensatz verändern?

Neben Schicht-, Nacht- und Wochenendzuschlägen wirken vor allem Branchenzuschläge, wenn der Einsatzbetrieb einem Tarifbereich mit entsprechender Regelung zuzuordnen ist. Sie sind in vielen einschlägigen Tarifwerken nach der Einsatzdauer gestaffelt. Deshalb fragen wir vor dem Angebot, wie lange der Bedarf voraussichtlich besteht.

Ist Arbeitnehmerüberlassung auf Baustellen komplett ausgeschlossen?

Nein, aber die Ausnahmen sind eng und werden häufig zu spät geprüft. Entscheidend ist die Zuordnung Ihres Betriebs und die Art der Arbeiten, nicht der Name des Projekts. Ergibt die Prüfung eine Sperre, schlagen wir Ihnen für dasselbe Vorhaben ein anderes Modell vor, statt den Einsatz abzusagen.